
Nur noch wenige Tage, und es ist soweit: Die Narrenzeit erreicht ihren Höhepunkt. Doch durch ein Kostümverbot kann die beliebte fünfte Jahreszeit schnell zur Bußgeld-Falle werden. Bis zu 10.000 Euro Strafe können anfallen.
Ein in Deutschland schon lange geltendes Kostümverbot an Karneval, und auch an Halloween, kann schnell zur Bußgeld-Falle werden. Selbst wenn man davon nichts weiß, schützt dies nicht vor einer Strafe. Diese kann im Ernstfall bis zu 10.000 Euro betragen.
Die fünfte Jahreszeit erreicht ihren Höhepunkt: Millionen Menschen fiebern auf den Höhepunkt hin
Wer denkt, dass das Verkleiden nur für Kinder ein großer Spaß ist, irrt sich gewaltig. Denn in Deutschland outen sich 28 Prozent der Erwachsenen als Karneval-Fans. 21 Prozent der Bevölkerung feiern nur an den besonderen Tagen wie beispielsweise Rosenmontag kräftig mit. Wer aber mit Leib und Selle Fan des bunten Treibens ist, eröffnet die sogenannte fünfte Saison bereits am 11.11.
Übermorgen ist Rosenmontag. Und die Karnevalshochburg Köln hat sich bereits gerüstet: Sie erwartet Millionen Besucher alleine für ihre besonderen Umzüge. Und die Bilder der vergangenen Karnevalsfeiern zeigen: Die Kostüme werden immer bunter, immer lauter und immer kreativer. Man muss sich jedoch an bestimmte Vorgaben halten, wenn man kein Bußgeld riskieren will.
Kostümverbot wird zur Bußgeld-Falle: Danach müssen sich die Menschen an Karneval richten
Der deutsche Staat versteht keinen Spaß, wenn man sich als Polizist, Feuerwehrmann usw. verkleidet und die Kostüme den echten Uniformen zum Verwechseln ähnlich sehen. Beim Karnevalskostüm muss man eindeutig erkennen können, dass es sich um ein Kostüm und nicht etwa um eine geschützte Uniform handelt. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Doch richtig teuer wird es bei mitgeführten Waffen wie Messern, Dolchen, Schwertern und Pistolen. Auch hier muss deutlich zu erkennen sein, dass es sich um Spielzeugwaffen handelt. Ist dies nicht der Fall, spricht der deutsche Gesetzgeber von sogenannten Anscheinswaffen. Wer eine solche trägt, riskiert nicht nur, dass die Polizei das Corpus Delicti einbehält, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Wer seine Waffen bei Karnevalshändlern kauft, geht auf Nummer Sicher. Das gilt auch für die Kostüme. Hier erkennt man eindeutig, dass es sich um Verkleidungen handelt.
(Quellen: Waffengesetz Deutschland, Angaben der Landespolizeien, Verbraucherzentrale)














