10.000 Euro Strafe: Bestimmte Faschingskostüme sind verboten

Zu einem Faschingsumzug sind dutzende und hunderte Menschen verkleidet auf den Straßen und präsentieren ihre kreativen bunten Kostüme in der Menge.
Symbolbild © istockphoto/Olga Bereslavskaya

Bald sind wieder die Jecken in zahlreichen Städten Deutschlands unterwegs – und mit ihnen Millionen Feierlustige zu Karneval. Doch Achtung, bestimmte Faschingskostüme sind tatsächlich verboten und können einem eine Geldstrafe einbringen!

Bald bricht wieder der Wahnsinn in vielen deutschen Städten und Karnevalshochburgen aus. Faschingsumzüge werden mit Tausenden Feierwütigen die Straßen säumen. Doch nicht jede Verkleidung ist dabei angemessen. Bestimmte Faschingskostüme sind sogar verboten und können mit Geldstrafen geahndet werden.

Von Uniformen und unangebrachten Kostümen: Wo das Gesetz einschreitet und verurteilt

Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür, und vielerorts planen Narren ihre ausgefallenen Verkleidungen. Doch Vorsicht: Nicht jedes Kostüm ist bedenkenlos tragbar. Während Arztkittel oder Fantasieuniformen unbedenklich sind, können realistisch wirkende Uniformen von Polizei oder Feuerwehr problematisch werden. Das Tragen solcher Outfits kann als Amtsanmaßung gewertet werden, was rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Bis zu 10.000 Euro als Geldstrafe sind so möglich.

Auch bei Waffenattrappen ist Vorsicht geboten. Täuschend echt aussehende Repliken von Schwertern oder Pistolen können als “Anscheinswaffen” gelten. Das Führen solcher Gegenstände in der Öffentlichkeit kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Erst kürzlich beschlagnahmte die Bundespolizei in Waldsassen eine taktische Axt, die ein Mann auf einem tschechischen Markt erworben hatte. Da das deutsche Waffengesetz das Führen solcher Waffen untersagt, wurde ein Verfahren eingeleitet.

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Noch höhere Strafen für besonders riskante Verkleidungen

Besonders heikel sind Kostüme, die verbotene Symbole enthalten. Zeichen wie das Hakenkreuz, SS-Runen oder andere Embleme verfassungswidriger Organisationen und Nazi-Symbolik sind strikt untersagt. Laut Paragraf 86a des Strafgesetzbuches drohen bei Verstoß Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen. Auch wenn die Absicht hinter der Verkleidung humorvoll gemeint ist, bleibt das Tragen dieser Symbole eine Straftat. Schon in der Vergangenheit mussten Faschingsbesucher deswegen Tausende Euro an Bußgeldern zahlen.

Doch nicht nur rechtliche Vorgaben sind zu beachten. Auch gesellschaftliche Sensibilität spielt eine Rolle. Blackfacing, Indianerkostüme oder Verkleidungen, die Geflüchtete oder ethnische Gruppen imitieren, sorgen immer wieder für Diskussionen. Hier muss aber natürlich keiner fürchten, für so eine Verkleidung ins Gefängnis zu kommen. Wer unnötige Konflikte vermeiden möchte, setzt lieber auf kreative Alternativen aus der Filmwelt, Geschichte oder Natur. Die Narrenzeit ist ein Fest der Freude und der Fantasie – doch ein unbedachtes Kostüm kann schnell ernste Folgen haben. Wer sich vorher informiert, feiert nicht nur unbeschwert, sondern auch ohne teure Überraschungen.