100 Euro im Monat: Bürger kassieren jetzt Lebensmittel-Zuschuss

Ein Mann hält mehrere Geldscheine und einen Kassenbon in den Händen. Letzterer zeigt einen Einkauf für über 100 Euro. Es sind 20-Euro-Scheine und ein 10-Euro-Schein zu sehen. Im Hintergrund verschiedene Einkaufsartikel, unter anderem eine Ananas. Die Inflation in Deutschland steigt wieder.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten freuen sich die Menschen hierzulande über jeden Euro, den sie sparen können. Nun sichern sich immer mehr Bürger einen Lebensmittel-Zuschuss. Dieser kann über 100 Euro im Monat ausmachen.

Diese Möglichkeit, Geld einzusparen, kennt wohl kaum jemand. Doch Experten geben nun einen Tipp, wie man sich als Bürger einen Lebensmittel-Zuschuss von über 100 Euro im Monat sichern kann. Dazu muss man jedoch einige Bedingungen erfüllen.

Lebensmittelkosten bringen Menschen in Not

Nicht nur Menschen, die hierzulande Bürgergeld und andere soziale Leistungen beziehen, müssen enorm sparen. Familien mit vielen Kindern und auch Rentner müssen jeden Monat schauen, wie sie über die Runden kommen. Und gerade zur Weihnachtszeit ist die Not bei vielen besonders groß. Doch auch diejenigen, die jeden Tag arbeiten gehen, haben es nicht unbedingt besser. Sie haben oft keinerlei Unterstützung vom Staat, um über die Runden zu kommen. Denn sie haben ja scheinbar genug Geld zur Verfügung. Doch es gibt eine Möglichkeit, die kaum jemand kennt und den Betroffenen über 100 Euro in Form eines monatlichen Zuschusses einbringen kann.

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So funktioniert der Lebensmittel-Zuschuss

Zunächst einmal weisen Experten darauf hin, dass für Arbeitnehmer kein rechtlicher Anspruch auf diesen Zuschuss besteht. Denn diesen bekommen sie nur von ihrem Chef, wenn dieser sich damit einverstanden erklärt oder dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Der Zuschuss richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugsbewerte. Diese werden jedes Jahr neu festgelegt und orientieren sich an den Lebensmittelpreisen der Verbraucher. Demnach gibt es in diesem Jahr für ein Frühstück 2,17 Euro und für ein Mittag- bzw. Abendessen 4,13 Euro. Bei diesen Beträgen handelt es sich um den Arbeitgeber-Pflichtanteil, den dieser mit 25 Prozent versteuern muss.

Hinzu kommt der steuerfreie Arbeitgeber-Anteil. Dieser beträgt einheitlich 3,10 Euro. Somit bekommt man vom Chef einen Zuschuss für ein Frühstück von 5,27 Euro und für ein Mittag- bzw. ein Abendessen 7,23 Euro. Einen Lebensmittel-Zuschuss darf es nur für maximal fünfzehn Tage pro Monat geben. Dabei kommt ein Zuschuss von insgesamt 108,45 Euro zusammen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber diesen Lebensmittel-Zuschuss sogar steuerlich absetzen, was für ihn sogar noch günstiger ist.