Verstößt man als Hundebesitzer gegen diese neue Regelung, drohen 1.000 Euro Strafe. Tierfreunde sollten sich deshalb ab sofort an die Pflicht halten, um eine Geldstrafe zu vermeiden. Bisher ist sie nicht allen Hundehaltern bekannt.
Diese neue Pflicht sollten Hundehalter unbedingt kennen. Wie immer gilt: Unwissenheit schützt Betroffene nicht vor einer hohen Geldstrafe. Bei einem Verstoß muss man entsprechend tief in die Tasche greifen.
Hundehalter aufgepasst: 1.000 Euro Strafe drohen bei Pflichtverstoß
Regelmäßige Tierarztbesuche, tägliches Gassigehen und die Hundesteuer ‒ Hundehalter müssen einigen Pflichten nachkommen, wenn sie sich für einen vierbeinigen Gefährten entscheiden. Seit dem 30. November gilt nun eine weitere Pflicht. Und diese hat es in sich: Bis zu 1.000 Euro Strafe drohen, wenn man sie vernachlässigt. Zwar dürfen Hundehalter derzeit noch mit Kulanz rechnen, wenn sie erwischt werden. Ab 2025 wird es aber deutlich strenger. Wer dann gegen die Pflicht verstößt, wird zur Kasse gebeten.
Allzu viel Aufwand ist nicht notwendig, um sich an die Regel zu halten. Hundehalter müssen in dieser Stadt künftig nur dafür sorgen, beim Gassigehen einen Kotbeutel mit sich zu tragen. Zwar ist es für viele Hundebesitzer ohnehin eine Selbstverständlichkeit, den Kot ihres Vierbeiners aufzuheben und zu entsorgen. Aber nicht jeder hält sich daran. Deshalb hat die Stadt Bottrop eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie verpflichtet die Bürger dazu, einen unbenutzten Beutel beim Gassigehen dabeizuhaben.
Das steckt hinter der Verordnung, die 1.000 Euro Strafe nach sich zieht
Die neue Verordnung in Bottrop soll dabei helfen, die Stadt sauber zu halten. Außerdem wird auch an das Pflichtbewusstsein der Hundehalter appelliert. Hundekot ist sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer ein Ärgernis. Obendrein können die Hinterlassenschaften der Tiere Krankheitserreger enthalten, die ein potenzielles Problem für andere Lebewesen darstellen.
Mit der Entsorgungsregelung stellen Städte zudem sicher, dass Hundekot die Umwelt nicht belastet. Dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihres Tieres von öffentlichen Plätzen entfernen müssen, ist schon länger bekannt. Je nach Bundesland drohen bei einem Verstoß unterschiedlich hohe Geldstrafen. In Niedersachsen sind es zum Beispiel bis zu 100 Euro, während es in Baden-Württemberg bis zu 150 Euro werden können.