10000 Euro Strafe: Viele Kostüme sind zu Karneval streng verboten

Ein Karnevalsumzug in einer deutschen Stadt. Die Menschen sind verkleidet und gehen durch die Straßen. Einige tragen Schirme und Körbe. Die Leute tragen Masken und traditionelle Kleidung mit Gehstöcken und langen Mänteln.
Symbolbild © istockphoto/MarcQuebec

Die Karnevalsaison ist da und mit ihr verkleiden sich wieder viele Jecken. Doch dabei sollte man beachten, dass es Kostüme gibt, die streng verboten sind. Wer sich nicht daran hält, kann eine Strafe von bis zu 10.000 Euro erhalten.

Karneval steht vor der Tür und damit auch wieder viele bunte Kostüme. Doch aufgepasst! Viele Kostüme sind auch zu Karneval – genauso wie zu Halloween – streng verboten. Wer die Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Karneval steht vor der Tür – “Die Jecken sind los”

In Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf und Mainz, deren Sitzungen und Festtagsumzüge auch regelmäßig in Fernsehen übertragen werden, gibt es wohl kaum jemanden, der sich nicht verkleidet. Je ausgefallener und einfallsreicher ein Kostüm ist, desto mehr wird es gefeiert. Doch bei aller Karnevalsstimmung und Vorfreude auf das eine perfekte Kostüm, darf man nicht vergessen, dass es Gesetze gibt, an die man sich halten muss und die auch die Kostümierung betreffen.

Dass man, während man sich im öffentlichen Raum befindet, sein Gesicht nicht mit Masken verdecken darf, um sich so unidentifizierbar zu machen, hatten wir schon zu Halloween berichtet. Wer beispielsweise mit dem Auto zu einer Veranstaltung fährt und mit seinem verdeckten Gesicht erwischt wird, muss ein Bußgeld von 60 Euro bezahlen. Doch es gibt noch weitere Einschränkungen bei der Kostümwahl.

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Verbotene Kostüme können teuer werden: Das sollte man nicht tragen

Beliebte Verkleidungen an Fasching sind Anlehnungen an Uniformen von Polizisten, Soldaten und Co. Dabei muss man jedoch beachten, dass die Kostüme offensichtlich als solche zu erkennen sein müssen, damit andere sie nicht mit echten Uniformen verwechseln können. Ansonsten könnte dies eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aus § 132a des Strafgesetzbuches darstellen. Als Folge bekommt man eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Dasselbe gilt für das Tragen von Waffen. Diese dürfen den echten nicht zum Verwechseln ähnlich sehen. Nach dem deutschen Waffengesetz stellen täuschend echt aussehende Waffen Anscheinswaffen dar. Die Folge: Ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro droht.

Ein absolutes No-Go stellen volksverhetzende Kostümierungen dar. Wer sich als Nationalsozialist mit Hakenkreuz auf dem Kostüm verkleidet, macht sich strafbar. Das gilt auch für die Aufschrift “WP” (kurz: White Power). Dabei handelt es sich um das Motto des rassistischen Ku-Klux-Klans. Folgen sind Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Ebenfalls verboten sind nach den §§ 183 und 183a des Strafgesetzbuchs zu knappe Bekleidungen. Zeigt man zu viel nackte Haut, kann dies unter die Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen. Doch auch mit der Einhaltung der Vorschriften gibt es noch viele andere schöne und einfallsreiche Kostüme, bei denen man keine Strafe zu befürchten hat.