120 Mitarbeiter entlassen: Deutsche Traditionsmetzgerei insolvent

In einer Metzgerei reicht eine Kundin gerade dem Metzger Geld über die Theke. Sie bezahlt damit ihre Einkäufe, die sich noch auf der Theke befinden. Eine deutsche Traditionsmetzgerei schließt nun für immer.
Symbolbild © istockphoto/Minerva Studio

Eine deutsche Traditionsmetzgerei musste Insolvenz anmelden und infolgedessen 120 Mitarbeiter entlassen. Doch hier scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn Jahre später geht es immer noch weiter.

Es scheint einfach kein Ende in Sicht zu sein und die Verhandlungen gehen nun weiter: Eine deutsche Traditionsmetzgerei, die 120 Mitarbeiter beschäftigte, musste Insolvenz anmelden und alle Angestellten entlassen. Nun gibt es neue Erkenntnisse, die ein anderes Licht auf die Ereignisse werfen.

120 Mitarbeiter standen auf einmal vor dem Nichts

Es war ein richtiger Schock für die Kunden und die Mitarbeiter, als die deutsche Traditionsmetzgerei aus Bayern innerhalb weniger Wochen Insolvenz anmelden musste. Doch das Unternehmen konnte nicht mehr weitermachen, denn die Umsätze blieben von einem Tag auf den anderen aus. Grund hierfür waren vorangegangene Todesfälle, die im Zusammenhang mit der Metzgerei stehen sollten. Auf einem Produkt fand man einen Krankheitserreger, weshalb das zuständige Gesundheitsamt sofort eine Warnung zu allen Produkten des Unternehmens aussprach. Und es ging sogar noch einen Schritt weiter, der den Betrieb in den Ruin trieb.

Neue Entwicklung: Es ging nicht alles mit rechten Dingen zu

Im Mai 2016 nahm das Schicksal der bayerischen Metzgerei Sieber in Geretsried bei München seinen Lauf. Infolge einer Listeriose verstarben acht Menschen. Das Verbraucherschutzministerium reagierte sofort und ließ Untersuchungen anstellen. Ein Genom-Test zeigte, dass sich auf einem Wacholder Wammerl der Metzgerei dieselben Listerien befanden wie im Blut der Verstorbenen. Am 28. Mai durfte die Metzgerei per Bescheid nicht mehr produzieren und musste sämtliche Produkte zurückrufen. Das Produktions- und Vertriebsverbot zeigte leider sehr schnell Wirkung. Bereits im Juni musste Sieber Insolvenz anmelden und alle 120 Mitarbeiter entlassen.

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Der Insolvenzverwalter sah genau hierin das Problem: Die Behörde habe damals zu Unrecht alle Produkte pauschal verboten. Für nicht pasteurisierte Produkte sei diese Warnung und das Verbot gerechtfertigt gewesen, nicht jedoch für pasteurisierte und abgepackte Ware. Er verklagte den Freistaat Bayern auf elf Millionen Euro Schadensersatz. Das Landgericht München lehnte die Klage ab. Der Insolvenzverwalter ging vor dem Oberlandesgericht München in Berufung. Dieses gab ihm teilweise Recht mit der Begründung, dass das Vorgehen des Verbraucherschutzministeriums generell richtig gewesen sei. Man hätte sich aber nur auf die Produkte beschränken dürfen, in denen Listerien vorkommen könnten. Bei den abgepackten und pasteurisierten Produkten stellt der verhangene Rückruf jedoch eine Amtsverletzung dar, wofür der Metzgerei Sieber Schadensersatz zustehen würde. Es bleibt weiterhin spannend, denn der Freistaat Bayern hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.