13.000 Euro: Millionen Deutsche erhalten Pauschale – “Steuerfrei”

Jemand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch. Oben, auf dem Papier, liegen viele Geldscheine. Die 50-Euro-Scheine sind gestapelt. Die Person benutzt einen grünen Kugelschreiber. Es handelt sich um die Erklärung für die Steuern.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Das wissen wirklich nur die wenigsten: Millionen Deutsche erhalten eine Pauschale und diese ist sogar steuerfrei. Damit man diesen Vorteil nutzen kann, muss man einen bestimmten Antrag stellen.

Millionen Deutsche vergeben eine bestimmte Pauschale, die auch noch steuerfrei ist, ohne dass sie davon wissen. Sie verschenken damit wertvolles Geld, das einen entscheidenden Unterschied machen kann.

Freibeträge in Deutschland bleiben oft ungenutzt – weil sie keiner kennt

Sich mit Steuern auszukennen, liegt nicht vielen Menschen in Deutschland. Dabei können sie bei der Abgabe einer Steuererklärung durchaus profitieren. Denn in der Regel erhalten sie Geld zurück. Dabei lohnt es sich zu wissen, was man in der Steuererklärung angeben kann und muss, damit die geltenden Freibeträge auch zur Anwendung kommen. Die meisten haben wohl vom Steuerfreibetrag gehört. Dieser erhöht sich in jedem Jahr. Gemeint ist damit dasjenige Einkommen, das man als Bürger hierzulande nicht versteuern muss. Hinzu kommen jedoch noch weitere Freibeträge und Pauschalen, die man als Otto Normalverbraucher wohl gar nicht kennt. Denn oftmals gilt leider die Devise: Ich zahle ja schon Steuern an den Staat, also will ich nichts weiter tun müssen. Mit dieser Einstellung entgehen einem jedoch Gelder, die in der derzeitigen Lage durchaus entscheidend sein können.

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13.000 Euro steuerfrei – das muss man als Steuerzahler wissen

Der diesjährige Steuerfreibetrag liegt bei 12.096 Euro. Das bedeutet, dass man bis zu diesem Betrag keine Steuern an das Finanzamt abführen muss. Wer seine Steuererklärung im nächsten Jahr abgibt und diesen Betrag nicht erreicht, bekommt also alle gezahlten Steuern wieder. Doch das ist längst nicht alles. Denn jedem Bürger steht ebenfalls der sogenannte Sparer-Pauschbetrag zu. Dieser beträgt 1.000 Euro und gilt für Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge. Überschreiten diese die Grenze nicht, bekommt der Staat ebenfalls keine Steuern.

Während dieser Betrag vielleicht einigen ein Begriff sein dürfte, werden die wenigsten wohl etwas mit dem sogenannten Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro anfangen können. Und was ist mit der Nichtveranlagungsbescheinigung? Diesen Begriff dürfte wohl keiner mehr kennen. Füllt man einen zweiseitigen Antrag hierfür aus, stellt das Finanzamt eine solche Bescheinigung aus. Damit fallen keine Steuern mehr bei Kapitaleinkünften von bis zu 13.132 Euro an. Diese erhält man jedoch nur, wenn das Einkommen die Freigrenze von 12.096 Euro nicht überschreitet.