15.000 Euro Strafe in Feldern: Erstes Bundesland greift hart durch

Eine Frau in einer roten Jacke fährt zwischen zwei gelb blühenden Rapsfeldern auf einem Feldweg Fahrrad. Der Himmel ist blau, mit einzelnen Wolken.
Symbolbild © istockphoto/Bim

Blühende Felder locken jedes Jahr zahllose Hobbyfotografen an. Doch wer sie unerlaubt betritt, riskiert eine hohe Strafe in den Feldern. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen!

Ein beliebtes Frühlingsmotiv wird zur teuren Falle. In einem Bundesland drohen jetzt bis zu 15.000 Euro Strafe für das Betreten der blühenden Felder.

Foto-Trend mit bitteren Folgen

Sie blühen leuchtend gelb, duften nach Frühling und sind ein absoluter Renner auf Social Media: Rapsfelder im April und Mai. Influencer, Hobbyfotografen und verliebte Pärchen strömen derzeit wieder massenhaft in die ländlichen Gegenden, um das perfekte Frühlingsfoto zu schießen. Was viele aber nicht wissen oder bewusst ignorieren: Das Betreten dieser Felder ist verboten und kann jetzt richtig teuer werden.

In einem Bundesland greift die Justiz nun besonders hart durch. Wer erwischt wird, wie er ein Rapsfeld betritt, kann mit einer Strafe von bis zu 15.000 Euro rechnen! Grund für das drastische Durchgreifen ist der Schaden, den rücksichtslose Feldbesucher anrichten. Pflanzen werden niedergetrampelt, Kulturen zerstört und das nur für ein paar Likes im Netz. Die Leidtragenden sind am Ende die Landwirte, die mit Verlusten und Ernteausfällen zu kämpfen haben.

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Hohe Strafe in Feldern droht: Was erlaubt ist und was nicht

Dabei ist die Rechtslage in Deutschland eigentlich eindeutig: Grundsätzlich gilt zwar ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch davon ausgenommen sind Flächen, die sich gerade in Nutzung befinden, also Felder zwischen Aussaat und Ernte. Auch, wenn keine Schilder oder Zäune auf ein Verbot hinweisen, darf man dort nicht einfach hindurchspazieren.

Rapsfelder zählen eindeutig zu den Flächen, auf denen Unbefugten das Betreten verboten ist. Man darf nur von den ausgewiesenen Wegen aus fotografieren. Wer davon abweicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und die kann, wie jetzt, so wie in Nordrhein-Westfalen, richtig ins Geld gehen. Dies bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz. Ähnliche Probleme kennt man übrigens auch aus anderen Ländern. In Holland überrennen Touristen die Tulpenfelder regelrecht. In der Provence trampeln Besucher durch Lavendelfelder. Die Botschaft ist klar: Natur genießen – das darf man. Aber dies sollte mit Respekt und Abstand geschehen. Ansonsten kann das schöne Foto am Ende mehr kosten als ein Profi-Shooting.