In Karlsruhe entschieden: 96-Jähriger muss ins Gefängnis!

Symbolbild

Auch mit 96 Jahren ist Oskar Gröning haftfähig!

Nachdem sich Ex-SS-Anhänger und Auschwitz-Täter Oskar Gröning aus gesundheitlichen Gründen gegen den Antritt seiner Haftstrafe aussprach, entschied das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe nun, dass er seine Haftstrafe trotzdem antreten muss.

Sollte sich der Gesundheitszustand von Gröning jedoch verschlechtern, könne die Haft jederzeit unterbrochen werden.

Gröning, auch „Buchhalter von Auschwitz“ genannt, ist wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt und wurde 2015 im Lüneburger Auschwitz-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt.

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