Jeder zweite angeblich „minderjährige“ Flüchtling in Karlsruhe ist über 18 Jahre alt

Nach dem Messermord von einem angeblich minderjährigen unbegleitetem Flüchtling an seiner ebenfalls minderjährigen deutschen Ex-Freundin in Kandel wurde eine Frage immer zentraler: Wie stellen Behörden in Deutschland sicher, dass es sich bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen wirklich um U18 Teenager handelt?

Wie wird das Alter dieser Flüchtlingsgruppe in Karlsruhe festgestellt?
Tatsächlich besteht derzeit nur ein auf Empfehlungen basierender Fragenkatalog für das Verfahren der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Wie eine zuständige Behörde damit umgeht, bleibt ihr überlassen. Berichten von ka-news zufolge wird in Baden-Württemberg allerdings überall mit den gleichen Standards zur Altersfeststellung hantiert:

So erklärt hier Reinhard Niederbrühl, Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, dass die Mitarbeiter in der LEA die Einschätzung, die mit verdeckten Schlüssigkeitsfragen arbeitet, stets in Zweier-Teams vornehmen würden.

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Es würden neben Fragen zum Alter und Angaben zur Lebens- und Fluchtgeschichte auch Fragen zur Schuldbildung gestellt werden. Zudem gelte ein Augenmerkt der geistig-emotionalen Entwicklung.

Erst wenn sich beide Mitarbeiter zum Ende der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ (Kosten: 200 Euro) unstimmig über das Ergebnis seien, würden „medizinische Alterstests“ (Röntgen von Zähnen und Handknochen, Kosten: rund 1.500 Euro) zur Debatte stehen.
2017 sei der „medizinische Alterstest“ in Karlsruhe nur drei Mal angeordnet worden.

Mithilfe der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ konnten so angeblich bei 740 Altersfeststellungen 379 Flüchtlinge als über 18 Jahre alt eingestuft werden.