„Härtestes Polizeigesetz seit 1945“ in Bayern: Entscheidung fällt in Karlsruhe!

Symbolbild

Das sensible Thema im Polizeiaufgabengesetz, in dem es nicht mehr nur darum geht, dass die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit stimmt, ist mittlerweile zu einer reinen Machtfrage eskaliert.

Nun wurde mit CSU-Mehrheit im Landtag im dritten Anlauf das neue Polizeirecht, welches als Schärfstes in der Nachkriegsgeschichte gilt, beschlossen, wobei das letzte Wort wohl das Bundesverfassungsgericht haben wird.

Die Kritikpunkte liegen in der längeren Inhaftierung von Menschen, obwohl sie nichts gemacht haben, sondern eine Straftat eventuell nur androhten.

Laut der Süddeutschen Zeitung plan Bayern auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. „Der Entwurf für ein „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.“

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In Karlsruhe geht die Diskussion um Sicherheit, Freiheits- und Grundrechte sowie Eingriffe von der Polizei weiter.