Auch zukünftig dürfen die Beamten in Deutschland nicht streiken – so entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Laut dem Grundgesetz für Beamte kann der Gesetzgeber besondere Regeln festlegen.
So dürfen Beamte nur im Fall von Krankheit ihrem Dienst ohne Genehmigung der Vorgesetzten fernbleiben.
Ein Streikrecht ist davon ausgeschlossen – und das gilt auch für Lehrer. Da zwischen Staat und Staatsdiener ein besonderes Treueverhältnis herrschen soll, wird im Beamtenstatus nicht gestreikt.