Tödliche Attacke auf KSC-Fan (†35) – Jahrelange Haft für Shahriar S.

Tot nach Faustschlag – Urteil für den Täter gefällt!

Shahriar S. (22) war im Vorfeld schon polizeilich bekannt und prügelte im November 2017 einen KSC-Fan nieder.

Das Opfer schlug auf der Straße auf und wurde sofort bewusstlos. Nur zwei Tage spätere war der 35-Jährige tot.

Jetzt hat des Karlsruher Landesgericht den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt, von der er nun einen Teil in einer Entzugsklinik absitzen musste.

Des Weiteren wurde der Familie des Opfers ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zugesprochen.

Kein Trost für die Hinterbliebenen, die auf Totschlag plädiert hatten.

WAS DAVOR GESCHAH:

Laut Medienberichten äußerte sich der Täter, der während seiner Zeit als Soldat eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolvierte, zum Vorwurf des Totschlags, indem sein Verteidiger eine schriftliche Einlassung bei der gestrigen Verhandlung am Karlsruher Landgericht verlas. Weitere Fragen zum Tathergang lehnte der Mann allerdings ab.

Demnach habe sich der Faustschlag erst nach einer vorherigen verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer ergeben. Streitgrund sei laut eigenen Angaben ein Spaß gewesen, bei dem der Angeklagte einem KSC-Fan in einer anderen Gruppe eine Mütze vom Kopf genommen habe. Nach einer folgenden Diskussion mit dem Opfer und dessen Begleiter soll das Opfer gegen die Brust des Angeklagten gestoßen haben, woraufhin dieser dem Angreifer in Retour gegen die Brust schlagen wollte, dabei aufgrund des Alkoholkonsums jedoch den Kopf traf.

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Opfer und Begleiter sollen jedoch laut letzterem nichts von dem Mützenspaß mitbekommen haben. Stattdessen seien sie angeblich von anderen vor zwei streitlustigen Männern im Schlosspark gewarnt worden. Als beide diesen Männern begegneten soll der Begleiter die beiden Männer aus Zivilcourage angesprochen haben. Weiter gibt der Begleiter an, dass es zuvor keine handgreifliche Auseinandersetzung gegeben habe. Stattdessen soll der Begleiter die Mütze des Angeklagten vom Kopf genommen haben.
Aufgrund von einer möglichen Alkoholisierung beider Parteien scheinen die Aussagen verwaschen zu sein. Das Urteil soll vermutlich morgen feststehen.

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