2.000 Euro: Bürgergeldempfänger erhalten kostenlosen Zahnersatz

Eine Zahnärztin, die nicht nur ihre Arbeitskleidung, sondern auch einen Mundschutz trägt, untersucht gerade mit einem kleinen Spiegel die Zähne einer Patientin. Diese liegt auf dem Untersuchungsstuhl und hat den Mund geöffnet. Von oben leuchtet die Lampe, damit die Ärztin besser sieht.
Symbolbild © imago/Political-Moments

Wer zum Zahnarzt muss, der weiß, dass es auch hier richtig teuer werden kann. Bürgergeldempfänger erhalten jedoch kostenlosen Zahnersatz. Dafür müssen sie nur einen bestimmten Antrag stellen.

Wer arbeiten geht und Zahnersatz benötigt, weiß genau, dass er hierfür viel Geld bezahlen muss. Doch Bürgergeldempfänger erhalten diesen kostenfrei und können damit eine Menge Geld einsparen.

Tausende Euros: Versorgung kaputter Zähne schießt preislich in die Höhe

Immer öfter hört man von Menschen, die für ihren Zahnersatz ins Ausland gefahren sind. Mag man diese im gesunden Zustand zunächst noch belächeln und eine solche Prozedur als unnötig einstufen, denkt man darüber anders, wenn es einen selbst betrifft. Denn wer schon einmal einen kaputten Zahn hatte und dieser nicht mehr gerettet werden konnte, weiß, dass Zahnersatz zum Luxus werden kann. Wünscht man zum Beispiel ein Implantat, also Zahnersatz, der fest mit dem Knochen verbunden und quasi nicht vom echten Zahn unterscheidbar ist, muss man schon mit mehreren Tausend Euro rechnen. Sind gar mehrere Zähne betroffen oder muss gar fast ein komplettes Gebiss ersetzt werden, bezahlt man ein Vermögen.

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Bürgergeldempfänger erhalten kostenlosen Zahnersatz: So funktionierts

Wenn also schon Arbeitnehmer tief in die Tasche greifen müssen, stellt sich die Frage, wie selbst einfacher Zahnersatz von Bürgergeldempfängern finanziell tragbar sein soll. Zwar übernimmt die Krankenkasse gewisse Standards, allerdings nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, der meistens bei 60 Prozent der Gesamtkosten liegt. In ihrer Verzweiflung wenden sich viele Betroffene an das Jobcenter. Damit wenden sie sich jedoch an die falsche Adresse.

Die richtige Adresse stellt die Krankenkasse des Betroffenen dar. Hier reichen sie neben einem entsprechenden Antragsformular den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes sowie den aktuellen Bürgergeld-Bescheid ein. Die Krankenkasse trifft dann die Entscheidung für eine 100-prozentige Kostenübernahme. Diese gilt jedoch nur für die Standardausführungen von Kronen, Brücken und Füllungen. Wer arbeitet, kann ebenfalls einen Antrag auf Erstattung stellen. Für Singles liegt die Einkommensgrenze für diese sogenannte Härtefallregelung bei 1.498 Euro pro Monat. Mit einem weiteren Familienmitglied beträgt die Verdienstgrenze 2.059,75 Euro. 374,50 Euro kommen für weitere Mitglieder hinzu.

(Quellen: BMAS, Bundesamt für Arbeit)