2.000 Euro im Monat: Tausende Bürger erhalten höheren Zuschuss

Weibliche Hände mit silbernem Nagellack halten etliche 200-Euro-Scheine zum Zählen. Dahinter liegt noch mehr Geld. Verschwommen erkennt man noch mehr 200-Euro-Scheine sowie einen 50-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Soares

Tausende Bürger können sich freuen, denn schon bald erhalten sie einen höheren Zuschuss. Je nach persönlicher Situation kann dieser 2.000 Euro im Monat und mehr betragen.

Im neuen Jahr winken nicht nur wieder drastische Preiserhöhungen, sondern auch einige Leistungen, auf die so mancher angewiesen ist. Betroffen sind Tausende Bürger, die ab Januar 2025 einen höheren Zuschuss erhalten. Und dieser kann – je nach individueller Situation – 2.000 Euro und mehr betragen.

Tausende Bürger stehen vor großen Herausforderungen

Besonders Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind, fragen sich, wann ihre Erhöhung kommt, um die Folgen der Inflation auszugleichen. Denn neben den erhöhten Preisen für Lebensmittel steigen auch andere Kosten, zum Beispiel für Materialien im Rahmen der medizinischen Versorgung. Hinzu kommen die Lohnerhöhungen in den Bereichen der Pflege. Gerade wer auf Pflege angewiesen ist und niemanden aus dem Umfeld hat, der diese Aufgabe teilweise oder komplett übernehmen kann, hat das große Nachsehen. Ab 2025 soll sich die Situation für die Menschen und ihre Angehörigen nun deutlich bessern.

Im neuen Jahr soll Unterstützung kommen

Ab Januar 2025 werden nicht nur die Pflegegelder und andere Leistungen rund um die Pflege erhöht, sondern insbesondere auch die Zuschüsse für die teilstationäre Pflege. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, kann sich selbst als Pflegeperson eintragen lassen und diesen pflegen. Je nach Pflegegrad des Betroffenen kann dies jedoch ein Vollzeitjob sein. Um die pflegende Person zu entlasten, können die Pflegebedürftigen nachts oder stundenweise am Tag in einer Einrichtung untergebracht werden. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson noch arbeiten möchte oder der Patient einen gestörten Nachtrhythmus aufgrund von Demenz oder Parkinson hat.

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Da eine Nacht in einer solchen Pflegeeinrichtung schon einmal zwischen 50  und 95 Euro kosten kann, ist dies eine hohe Belastung, die auf die Betroffenen zukommen kann. Während der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 lediglich den Entlastungsbeitrag von 125 Euro in Anspruch nehmen kann (ab 2025: 131 Euro), steigen die Zuschüsse für die Pflegegrade 2 bis 5 deutlich an. Bei Pflegegrad 5 steigt der Zuschuss für die teilstationäre Pflege von 1.995 Euro ab nächstem Jahr auf 2.085 Euro. Wer Pflegegrad 4 hat, bekommt ab nächstem Jahr 1.685 Euro anstatt 1.612 Euro.