2.000 Euro monatlich: Zuschüsse für Millionen Bürger ab Januar

Eine Frau hält fünf grüne 100-Euro-Scheine in der Hand. Es könnte sich dabei um einen Zuschuss handeln, der gerade ausgezahlt wurde und den die Frau bar abgehoben hat.
Symbolbild © imago/imagebroker

Über 2.000 Euro monatlich gibt es künftig für alle Bürger in Deutschland, die diese spezielle Voraussetzung erfüllen. Weil der Zuschuss dringend benötigt wird, ist es für viele ein Grund zur Freude. Ein formloser Antrag genügt. 

Millionen Bürger stellen sich auf finanzielle Veränderungen ein, die im neuen Jahr auf sie zukommen. Einiges wird teurer. Jetzt gibt es aber auch gute Nachrichten, über die sich viele freuen dürfen: Diese Leistung wird ab 2025 verbessert.

Ab 2025: Über 2.000 Euro monatlich für alle, die diese Voraussetzung erfüllen

Pflegebedürftigkeit tritt oft alters- oder krankheitsbedingt ein ‒ und sie kann jeden Menschen treffen. Hinzu kommt die finanzielle Belastung: Für eine professionelle Versorgung muss man tief in die Tasche greifen. Wenn das Geld fehlt, sind viele auf die Unterstützung ihrer Angehörigen angewiesen. Zur Entlastung der Betroffenen bieten Pflegekassen sogenanntes Pflegegeld und Pflegesachleistungen an. Ersteres wird Berechtigten direkt ausgezahlt.

Wenn bedürftige Personen zu Hause versorgt werden, können sie das Pflegegeld zum Beispiel verwenden, um ihre Angehörigen für ihre Hilfe zu entlohnen. Sofern man sich für eine professionelle Versorgung entscheidet, wird der Betreuungsdienst über die Pflegesachleistungen abgerechnet. Beide Leistungen werden ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Für den Pflegegrad 2 gibt es dann 347 Euro statt 332 Euro Pflegegeld. Wer Pflegegrad 5 hat, wird künftig mit 990 Euro Pflegegeld unterstützt, während der Zuschuss für Pflegesachleistungen bei über 2.000 Euro liegt.

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Antrag stellen: So bekommt man über 2.000 Euro monatlich als Zuschuss

Der höchste Pflegegrad der Stufe 5 bedeutet ab 2025, dass man Anspruch auf 2.299 Euro in Form von Pflegesachleistungen hat. Bisher lag die Grenze bei 2.200 Euro. Um die Leistungen zu beanspruchen, ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Weil die Leistung vom jeweiligen Grad der Pflege abhängig ist, findet zunächst eine Begutachtung statt. Sobald klar ist, welcher Pflegegrad vorliegt, kann der Pflegedienst passende Leistungen anbieten. Diese werden ab dem Tag des Antrags rückwirkend genehmigt. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, sich bei der Krankenkasse zu melden und eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.