2.000 Euro pro Haushalt: Nächster Energie-Zuschuss wird ausbezahlt

Eine Frau zählt Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/megaflopp

Haushalte, welche mit Pellets oder Heizöl heizen, sind bei der Energie-Preisbremse außen vor gelassen. Jedoch gibt es eine Art Fonds, bei der bis zu 2.000 Euro je Haushalt als Energie-Zuschuss ausbezahlt werden können.

Die Energie-Preisbremse enthält keine Optionen für Heizöl oder Pellets. Wer also damit seinen Haushalt heizt, bleibt somit außen vor. Allerdings ist es möglich, über einen Fonds einen Energie-Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Haushalt ausbezahlt zu bekommen.

Energiekosten über Fonds reduzieren

Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung im letzten Jahr eine entsprechende Energie-Preisbremse beschlossen. Darin inbegriffen sind Strom-, Gas- sowie Fernwärmekunden. Doch Verbraucher, die ihre Heizung mit Heizöl oder Pellets betreiben, sind darin nicht enthalten.

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, dass auch diese Verbraucher bis zu 2.000 Euro als Energiekosten-Zuschuss vom Staat erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Härtefallfonds gelten sowohl für Heizöl- als auch für Pellet-Kunden. Die Verbraucherzentrale erklärt, welche Voraussetzungen gegeben sind.

Das sind die Härtefallfonds

Wie die Verbraucherzentrale bekannt gab, können Haushalte bis zu 2.000 Euro Zuschuss aus dem Härtefallfonds erhalten. Dazu müssen sie ihren Haushalt mit Brennstoffen wie Pellets, Heizöl oder Flüssiggas beheizen. Dieser Härtefallfonds stammt von der Bundesregierung. Rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 und bis zum 1. Dezember 2022 soll die finanzielle Entlastung gelten.

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Um die Gelder ausbezahlt zu bekommen, müssen die Betroffenen einen Antrag stellen und dort auch die entsprechenden Rechnungen als Nachweis aus dem Jahr 2022 vorlegen. Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung sind die jeweiligen Bundesländer. Eine der Hauptvoraussetzungen ist, dass im Jahr 2022 doppelt so viel für den Brennstoff bezahlt wurde, als der frühere übliche Preis.

So bekommt jeder die Hilfe

Der Bund möchte bei den Kosten 80 Prozent übernehmen. Damit dies jedoch überhaupt funktioniert, müssen die Bedingungen von mindestens 100 Euro für einen Zuschuss erfüllt sein. Die Maximalgrenze liegt bei 2.000 Euro.

Derzeit legen die Bundesländer einen Referenzwert fest. In Berlin liegt dieser bei 1,21 Euro je Heizöl, den der Verbraucher im letzten Jahr getankt hat. Dies ist der Mindestwert, um die Erstattung beantragen zu können. Für Pellets liegt der Referenzwert bei 0,41 Euro pro Kilo.