2.500 Euro Strafe: Neues Verbot kommt ab Mai für alle Mülltonnen

Am Straßenrand in einer deutschen Nachbarschaft stehen diverse Mülltonnen. Diese bieten Platz für Biomüll, Hausmüll, Plastik und Papiermüll. Die Mülltonnen warten auf ihre Abholung durch die Müllabfuhr.
Symbolbild © imago/imagebroker

Mit dem Monat Mai kommt auf die Bürger in Deutschland ein neues Verbot zu, das alle Mülltonnen betrifft. Wer nicht genau darauf achtet, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro kassieren.

Der Wonnemonat Mai bringt für die Menschen hierzulande nicht nur schönes Wetter und Freude, sondern auch ein neues Verbot für alle Mülltonnen. Saftige Bußgelder und stehen gelassener Müll sind die Konsequenzen, wenn man die neue Regel nicht beachtet.

Mülltrennung erfüllt einen wichtigen Zweck: Alle müssen mitmachen

Wenn die Menschen zusammen in Behausungen wohnen, sammeln sich Reste an, die weggeworfen werden müssen. Natürlich behält man diese dabei nicht in den eigenen vier Wänden. Schon im Mittelalter gab es dafür eine einfache Lösung: Man warf den Müll einfach auf den Weg. Abgesehen von den katastrophalen hygienischen Zuständen mag man sich gar nicht vorstellen, wie sehr die Städte damals gestunken haben müssen.

Heutzutage wird der Müll fachgerecht entsorgt. Nicht alles, was wir nicht mehr benötigen, wandert auf die Mülldeponie. Inzwischen trennen wir unseren Müll – und das seit 1993. Denn wenn die Bevölkerung alles einfach wegwirft, sammeln sich Unmengen an Müllbergen an. Bei 83 Millionen Menschen in Deutschland würden da einige riesige Deponien im Jahr zusammenkommen. Inzwischen hat die Weltbevölkerung erkannt, dass man vieles wiederverwenden kann. Seitdem trennen wir Pappe und Papier, Verpackungsmaterial, Restmüll und eben den Biomüll. Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn alle Bürger mitmachen. Stichproben haben allerdings ergeben, dass sich viele nicht um die Regelungen kümmern und Müll dort entsorgen, wo er nicht hingehört.

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Ab Mai kann es teuer werden: EU setzt neue Regel durch

Damit sich die Verbraucher an die Regeln halten und den Müll durch das nicht fachgerechte Entsorgen nicht unbrauchbar machen, hat die EU beschlossen, dass sich in einer Tonne nur noch maximal drei Prozent an Störfaktoren befinden dürfen. Hält man sich nicht daran, wird die Tonne mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Auf diesem können die Verbraucher erkennen, was sie falsch gemacht haben. Verstößt man auch ein zweites Mal dagegen, bleibt die Tonne einfach stehen. Beim dritten Mal hagelt es dann ein Bußgeld, das bis zu 2.500 Euro betragen kann.

Grund für diese verschärfte Regelung ist, dass die Bürger oft auch Plastikverpackungen in der Biotonne entsorgen. Dadurch wird die ganze Tonne unbrauchbar. Dazu zählen zum einen sogenannte Bio-Abfalltüten, die als biologisch abbaubar zertifiziert wurden. Doch in der Praxis zersetzen sich diese nicht schnell genug und gehören daher in den Restmüll. Dasselbe gilt für die Papiertüten vom Bäcker. Diese sind oft mit Kunststoff beschichtet, damit belegte Brötchen oder feuchtes Gebäck nicht das Papier durchweichen. Sie gehören ebenfalls nicht in die Biotonne. Hier ist ab jetzt also besondere Vorsicht geboten.