200 Euro aufs Konto: Bürgergeld-Empfänger erhalten Schulgeld

Schüler und Schülerinnen in weiß-roten Schuluniformen sitzen im Klassenzimmer an ihren Tischen und lernen. Auf den Tischen sind aufgeschlagene Bücher und Hefte zu sehen, ebenso wie Federmappen.
Symbolbild © imago/Russian Look

Im Rahmen des Bildungspakets haben Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit, einen Antrag auf Schulgeld zu stellen. Die Regelsätze bleiben auch in diesem Jahr unverändert. Viele Bürger wissen jedoch nicht, dass es ihnen zusteht.

Bürgergeld-Empfänger müssen in der Regel überall sparen. Braucht das Kind dann eine neue Federmappe, müssen Betroffene häufig jeden Cent zusammenkratzen. Damit solche Ausgaben nicht so sehr ins Gewicht fallen, gibt es Hilfe vom Staat.

Bürgergeld-Empfänger erhalten Schulgeld

Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger mit Kindern erhalten auch diese finanzielle Unterstützung vom Staat. Was manche jedoch nicht wissen: Neben dem Regelbedarf, kann man beim Sozialamt auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) beantragen. Schulmaterialien sind mitunter sehr kostspielig, aber eben notwendig, um den Kindern die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen. Außerdem steht nicht nur Bürgergeld-Empfängern dieser Zuschuss zu. Auch Eltern mit geringem Einkommen, die den Kinderzuschlag beziehen, profitieren von der Bildung und Teilhabeleistung.

Noch besser: Neben Heften, Stiften und anderen Lehrmaterialien decken die Leistungen auch Nachhilfestunden, Schulessen und -ausflüge, Fahrtkosten, Bezuschussung von Vereinsbeiträgen, eines Musikinstrumentes oder Sportequipment mit ab. Die meisten der Zuschüsse erfordern jedoch gesonderte Anträge, da hier eine Nachweispflicht besteht.

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Bis zu 200 Euro extra für Bürgergeld-Empfänger

Da sich die Regelsätze zu diesem Jahr nicht verändert haben, bedeutet das konkret: Je nach Alter des Kindes gibt es den entsprechenden Regelbedarf. Kindern bis 5 Jahren stehen 357 Euro im Monat zu. Bei Kindern bis 13 Jahren sind es schon 390 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten vom Jobcenter 471 Euro monatlich. Zuzüglich bekommen Eltern zu Beginn des neuen Schulhalbjahres 65 Euro für jedes schulpflichtige Kind, um notwendige Anschaffungen tätigen zu können. Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommt jedes berechtige Kind nochmals 130 Euro. Das macht insgesamt 195 Euro pro Schuljahr. Angenommen, eine Bürgergeld-Familie hat ein schulpflichtiges Kind im Alter von 8 Jahren. Mit dem Regelbedarf plus Schulgeld erhält die Familie zum 1. August 2026 insgesamt 520 Euro für das Kind.

Berechtigt ist jedes Kind, das in einer sozial schwachen Familie lebt. Das umfasst neben Bürgergeld auch Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Auch Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

(Quellen: Jobcenter, Agentur für Arbeit)