Das sollte man im neuen Jahr sehr schnell erledigen, um mehr Geld zu bekommen. Wer einen Antrag rechtzeitig stellt, erhält einen neuen Zuschuss und das ist für viele Bürger in Deutschland machbar.
Manche Zuschüsse sind für die Rentenkasse gedacht und sorgen für finanzielle Entlastung im Ruhestand. Andere kommen den Kindern zugute und entlasten über Jahre hinweg die ganze Familie. Manche sind wiederum für das Bezahlen der Miete. Für einen neuen monatlichen Zuschuss, auf den Millionen ältere Bürger Anspruch haben, muss man nur einmalig einen Antrag stellen.
Finanzielle Entlastung für Rentner: So holt man sich Zuschüsse zur Krankenversicherung
Für viele Rentner wird die Krankenversicherung nach dem Arbeitsleben zu einem erheblichen Kostenfaktor. Das gilt, wie allgemein bekannt ist, besonders für privat Versicherte. Doch die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Möglichkeit, diese Last zu verringern. Denn mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der monatlichen Versicherungsprämie lassen sich die Ausgaben deutlich senken.
Die Berechnung basiert auf dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt ab Januar 2025 bei 14,6 Prozent. Dazu kommt nur noch ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent. Zusammen ergibt dies einen Satz von 17,1 Prozent. Die Rentenkasse übernimmt davon die Hälfte, allerdings maximal nur die Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie. Und freiwillig Versicherte profitieren davon ebenfalls. Hierzu beziehen die Stellen die individuelle Krankenkassenregelung mit ein.
Antrag stellen – unkompliziert und lohnenswert
Der “Geldregen-Zuschuss” kann sogar bereits bei der Beantragung der Rente eingereicht werden, was den Prozess erleichtert. Aber auch Rentner, die schon länger im Ruhestand sind, können nachträglich einen formlosen Antrag stellen. Das zuständige Amt benötigt lediglich einen Nachweis über die Krankenversicherung. Das entsprechende Formular R 0820 steht dafür praktischerweise online bereit, ebenso wie weitere Informationen.
Ein Highlight ist der umfassende Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung. Über die kostenfreie Hotline 0800 1000 4800 können sich Interessierte gezielt informieren. Außerdem gibt es die Broschüre “Rentner und ihre Krankenversicherung” zum Download. Sie bietet einen detaillierten Überblick und erklärt alle notwendigen Schritte. Obendrein wissen viele nicht, dass man einen korrekt ausgefüllten Antrag auch rückwirkend für bis zu vier Jahre geltend machen kann. Ein weiterer Vorteil dabei ist, dass der Zuschuss direkt zusammen mit der Rente ausgezahlt wird. Das bedeutet, eine Sorge weniger bei der jährlichen privaten Verwaltung.