200 Euro pro Kind: Familien sichern sich 2026 hohe Zuschüsse

Einige Kindergartenkinder laufen mit ihren Erziehern an einer Straße entlang. Die Kinder tragen alle eine gelbe Warnweste. Es werden nun heftige Maßnahmen erwartet.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Auch im Jahr 2026 können sich Familien einen Zuschuss sichern, der bis zu 200 Euro pro Kind beträgt. Dabei muss man jedoch einige Dinge beachten, um das Geld auch zu erhalten.

Bis zu 200 Euro pro Kind können sich Familien in diesem Jahr sichern. In diesen schwierigen Zeiten entlastet jedes Extra-Geld gerade die Haushaltskassen der Familien deutlich.

Familien in Not: Zuschüsse sollen aushelfen

Wer selbst Kinder hat, weiß, dass diese viel Geld kosten. Mit den derzeit hohen Lebenshaltungskosten steigert sich das Problem für Familien noch einmal deutlich. Denn der Nachwuchs braucht nicht nur etwas zu essen, sondern auch neue Kleidung und Schuhe, Dinge für den Kindergarten und die Schule, Ausflüge und sonstige Unternehmungen. Da die Freizeitparks ihre Preise erhöht haben und auch sonst alles teurer geworden ist, haben es Familien nicht leicht. Gerade dann nicht, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und es an allem fehlt.

Deshalb gibt es für Geringverdiener die Chance, ergänzend Bürgergeld zu bekommen oder eben über das Wohngeld und den Kinderzuschlag an Extra-Geld zu kommen. Wer Anspruch auf diese Leistungen hat, hat auch das Anrecht auf einen bestimmten weiteren Zuschuss.

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Bis zu 200 Euro pro Kind: Das müssen Eltern jetzt wissen

Wer Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, hat einen Anspruch aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Über dieses Paket können Familien beispielsweise Klassenfahrten oder Vereinsbeiträge bezahlt bekommen. Aber es gibt noch ein Extra. Für schulpflichtige Kinder gibt es zusätzlich Geld. Im Sommer, zu Beginn des neuen Schuljahres, gibt es 130 Euro pro Kind. Von diesem Geld können Eltern dann Materialien für die Schule kaufen. Die Auszahlung erfolgt im August. Zum Halbjahreswechsel im Februar gibt es dann weitere 65 Euro, sodass Eltern einen Anspruch von 195 Euro haben.

Wer Bürgergeld bezieht, muss nichts weiter tun. Das Extra-Geld wird zusammen mit dem Bürgergeld auf das Konto des Leistungsempfängers überwiesen. Beim Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag dagegen muss man das Schulgeld extra beantragen. Dies kann jedoch ganz formlos geschehen. Damit erfolgen die Zahlungen extra.

(Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Bundesfamilienministerium, Finanz.de, Bundesregierung)