
Eine Studie hat nun gezeigt, dass viele Familien den Zuschuss von 200 Euro nicht wahrnehmen und das Geld einfach liegen lassen. Jedes fünfte Kind, das einen Anspruch hätte, geht damit leer aus.
In der heutigen Zeit sind 200 Euro Zuschuss viel Geld. Doch viele Familien beantragen diesen gar nicht. Diese Zahlen sind alarmierend. Denn jedes fünfte Kind bekommt so nichts, obwohl es einen Anspruch hätte.
Millionen Kinder müssen verzichten: „Viele nehmen es nicht in Anspruch“
In Deutschland sind rund 2,2 Millionen Kinder armutsgefährdet. Die Eltern beziehen entweder Grundsicherungsgeld (zuvor: Bürgergeld) oder beziehen andere staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld. Wer beispielsweise Grundsicherungsgeld bezieht, hat einen Anspruch auf Zuschüsse, wenn es um den Nachwuchs geht. Beispielsweise gibt es Zuschüsse für Klassenfahrten oder Vereine sowie für den persönlichen Schulbedarf.
Diese Leistungen erhalten Grundsicherungsempfänger direkt aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Wer einen Antrag auf Grundsicherung stellt, gilt automatisch als anspruchsberechtigt und bekommt beispielsweise das Schulgeld im August und Februar ausgezahlt. Bekommen Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld, sieht dies allerdings anders aus.
Viele Familien beantragen das Geld nicht: Zuschuss von 200 Euro bleibt liegen
Zu Beginn des neuen Schuljahrs erhalten Grundsicherungsempfänger für ihre Kinder, die zwischen 6 und 15 Jahre alt sind, 130 Euro Schulgeld. Im Februar zum Halbjahr gibt es noch einmal 65 Euro. Während dies automatisch funktioniert, erhalten Familien im Wohngeld– oder Kinderzuschlag-Bezug diese Leistung nicht. Sie müssen zunächst bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag auf diese Leistung stellen.
Und genau hierin sehen die Experten das Problem. Da viele Familien dies nicht wissen, beantragen sie das Geld nicht und verzichten somit auf den Zuschuss von knapp 200 Euro. Laut Auswertungen betrifft dies ca. 2,5 Millionen Kinder. Jedes fünfte Kind geht somit leer aus. Auch Bürger, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, haben einen Anspruch auf dieses Geld. Weiß man nicht, wo man dieses Geld beantragen kann, sollte man sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Hier können die Angestellten weiterhelfen.
(Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Jobcenter)














