2000 Euro einmalig: Millionen Haushalte müssen Antrag stellen

Eine Frau hält ein Portemonnaie mit vielen Geldscheinen in verschiedenen Fächern in der einen Hand. In der anderen hält sie einen 100-Euro- und mehrere 50-Euro-Scheine, die sie aus dem Geldbeutel genommen hat.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Einmalig bis zu 2.000 Euro sind jetzt für Millionen Haushalte möglich, die sich mit einem Antrag die Einmalzahlung sichern können. Wer wann sein Geld beantragen kann und was berücksichtigt werden muss.

Lange mussten die Bürger auf diese Nachricht warten. Doch jetzt soll es einmalig 2.000 Euro für Millionen Haushalte geben. Diese Einmalzahlung betrifft eine ganz bestimmte Personengruppe in Deutschland, die jetzt ihren Antrag stellen kann.

Entlastung soll endlich kommen

Die Entlastungen für Gas, Strom und Fernwärme gingen bei den Kunden automatisch auf dem Konto ein. Für Haushalte, die mit Heizöl oder Pellets heizen, gab es bislang jedoch keinerlei Entlastungen. Diese stellte die Bundesregierung allerdings immer wieder in Aussicht. Jetzt soll die Einmalzahlung endlich von Millionen Haushalten per Antrag angefordert werden können.

Wichtig dabei zu wissen: Wer kein Geld beantragt, erhält auch keinen Zuschuss. Die Kunden müssen sich also selbst darum kümmern, ihre Einmalzahlung für Heizöl und Pellets einzufordern. Experten raten dazu, in jedem Fall zu prüfen, ob dem Haushalt ein Heizkostenzuschuss zusteht. Sollte dies der Fall sein, lohnt es sich definitiv, einen Antrag zu stellen.

So bekommen Haushalte ihr Geld

Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Dabei ist auf der Seite der Brennstoffhilfe eine Antragsstellung online möglich. Für jedes Bundesland gibt es unterschiedliche Fristen und Startzeiten der Anträge. Das bedeutet also, dass je nach Bundesland, in dem man lebt, unterschiedliche Zeiten gelten, um den Antrag zu stellen.

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Für Bayern gibt es ab dem 15. Mai gesonderte Anlaufstellen. Auch in Berlin und Nordrhein-Westfalen soll die Antragstellung ab Mitte Mai möglich sein. Die allgemeine Frist für die Anträge endet am 20. Oktober 2023. Je eher der Haushalt den Antrag stellt, desto eher zahlt der Staat das Geld aus. Derzeit müssen Antragsteller mit einer Bearbeitungsfrist von sechs Wochen rechnen.

Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Um über das Portal Brennstoffhilfe seinen Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Haushalt mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle, Koks oder Holzhackschnitzel heizen. Außerdem muss sich der Preis zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben.

Pro Haushalt sind maximal 2.000 Euro als Zuschuss möglich. Alle Beträge, die unter 100 Euro Zuschuss liegen, sind nicht erstattungsfähig. Mit dieser Formel gelingt eine Berechnung, wie viel Zuschuss zusteht: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge). Das Statistische Bundesamt hat den Jahresdurchschnittspreis als Referenzpreis für die jeweiligen Brennstoffe ermittelt.