3.500 Euro: Für Millionen Bürger steht ein neuer Zuschuss bereit

Eine Frau hält ein Portemonnaie mit vielen Geldscheinen in verschiedenen Fächern in der einen Hand. In der anderen hält sie einen 100-Euro- und mehrere 50-Euro-Scheine, die sie aus dem Geldbeutel genommen hat.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Das ist doch einmal eine gute Nachricht für Millionen Bürger in Deutschland, denn für sie steht ein neuer Zuschuss bereit. Über 3.500 Euro haben die Betroffenen dann mehr zur Verfügung.

Betroffene Bürger können nun aufatmen, denn für sie steht ein neuer Zuschuss bereit. Millionen von Menschen bekommen so Geld, das sie dringend benötigen.

Wenn die Lebenssituation zur finanziellen Katastrophe wird – “Millionen betroffen”

Wer sich sowieso schon mit hohen Fixkosten konfrontiert sieht und deshalb wenig zum Leben zur Verfügung hat, ist dankbar für jeden Euro extra, den er bekommen kann. Besonders schlimm ist dies für diejenigen, die an ihrer Lebenssituation überhaupt nichts ändern können, auch wenn sie es wollen. Hinzu kommen die steigenden Preise, an denen die betroffenen Menschen ebenfalls nichts ändern können. In dieser Situation befinden sich derzeit über fünf Millionen Menschen. Sie sind auf die Hilfe anderer angewiesen, da sie sich nicht mehr selbst versorgen und die alltäglichen Aufgaben nicht allein bewältigen können. Die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen benötigen deshalb unbedingt finanzielle Unterstützung und einfachere Wege, um diese zu beantragen und zu erhalten.

Neuer Zuschuss soll jetzt helfen – und einiges vereinfachen

Wer selbst einen Angehörigen pflegt, weiß genau, welche körperlichen, seelischen und finanziellen Opfer man dafür bringen muss. Je nach Pflegestufe ist die Ausübung eines zusätzlichen Jobs überhaupt nicht mehr möglich. Urlaub nehmen oder krank werden darf man eigentlich auch nicht. Und was macht man, wenn der Pflegebedürftige nicht zu Hause gepflegt werden kann oder eine intensivere Betreuung benötigt? Zum Glück ermöglichen die Pflegekassen einiges. Wer beispielsweise als pflegender Angehöriger krank wird, in die Reha muss oder Urlaub nehmen will, kann die sogenannte Verhinderungspflege beantragen. Dafür muss man den Pflegebedürftigen jedoch schon wenigstens sechs Monate gepflegt haben. Kommt dieser aus dem Krankenhaus und muss zunächst stationär betreut werden, springt die Kurzzeitpflege ein. Beide Arten konnten bislang für höchstens sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

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Bei der Verhinderungspflege bekamen die Anspruchsberechtigten 1.685 Euro pro Jahr, für die Kurzzeitpflege gab es 1.854 Euro. Unter bestimmten Bedingungen und unter Beachtung komplizierter Regelungen konnte man die Beträge hin- und herschieben. Dies soll sich ab dem 1. Juli ändern. Dann werden beide Pflegearten und deren Beträge zum sogenannten Entlastungsbetrag zusammengefasst. Auch die Zeiträume werden von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht. Damit entfallen die komplizierten Regelungen.