
Mit 30.000 Euro gibt es einen der höchsten Zuschüsse in Deutschland, die man als Bürger abrufen kann. Dieser soll jedoch nur bestimmte Maßnahmen fördern. Ab Juli ist es soweit.
Ab Juli gibt es einen der höchsten Zuschüsse des Landes: 30.000 Euro winken denjenigen Bürgern, die eine ganz bestimmte Sache tun.
Zwei große Probleme: Eine Lösung muss her
Deutschland hat neben vielen Problemen, die unbedingt bewältigt werden müssen, noch zwei weitere. Auf der einen Seite stehen immer mehr Geschäfts- und Bürogebäude leer. Wie schon oft erwähnt und von Experten belegt, liegt dies an zwei grundlegenden Problemen. Erstens boomt der Online-Handel. Anstatt große Ladenflächen anzumieten und dafür die Kosten tragen zu müssen, entscheiden sich immer mehr Läden dafür, ihre Waren übers Internet zu verkaufen. Dadurch werden Ladenlokale, die aufgrund einer Geschäftsaufgabe leer stehen, nicht mehr neu vermietet. Zum anderen arbeiten immer mehr Menschen im Homeoffice. Dadurch sparen Unternehmen Geld und mieten deshalb keine Bürogebäude mehr an.
Auf der anderen Seite stehen somit viele Gebäude leer, die eigentlich anderweitig genutzt werden könnten. Gerade in großen Ballungsgebieten suchen die Menschen nach einer bezahlbaren Wohnung und finden keine. Wieso sollte man die leerstehenden Gebäude deshalb nicht genau hierfür nutzen?
Einer der höchsten Zuschüsse: Hierfür gibt es bis zu 30.000 Euro
Dieses Problem haben auch der Bund und die Länder erkannt und ein neues Programm initiiert, um diese beiden Probleme auf einen Schlag zu lösen. Immobilienbesitzer eines leerstehenden Büro- oder Geschäftsgebäudes erhalten deshalb vom Staat Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro neu entstehender Wohneinheit. Dies sind maximal 30 Prozent der Kosten, denn diese werden auf 100.000 Euro gedeckelt. Zudem darf ein Besitzer nur bis zu zehn neue Wohneinheiten schaffen und erhält also einen Zuschuss von maximal 300.000 Euro. Mit dieser Beschränkung will man eine Wettbewerbsverzerrung verhindern.
Wer einen solchen Zuschuss will, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Man darf sich zuvor schon beraten lassen, Verträge dürfen aber vor der Genehmigung noch nicht abgeschlossen worden sein. Zudem dürfen die neuen Wohneinheiten nicht mehr als 85 Prozent der Energie eines neuen Wohnhauses verbrauchen. Experten gehen davon aus, dass insbesondere ostdeutsche Städte wie Magdeburg, Schwerin oder Chemnitz von diesem Zuschuss profitieren werden. Ab Juli können die Immobilienbesitzer den Antrag stellen.
(Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)














