Jetzt ist Vorsicht geboten. Wer diese Regel ignoriert, wird zur Kasse gebeten. Betroffenen drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Dabei geht es um ein wichtiges Gesetz für Bankkunden, die eine spezielle Überweisung tätigen.
Für eine scheinbar harmlose Überweisung könnte der Staat ein ordentliches Bußgeld verhängen. Um sich die Strafe zu ersparen, sollten Bankkunden diese Regel kennen. Nur so ist es möglich, nicht ins Visier der Behörden zu geraten.
Neues Gesetz: Es drohen 30.000 Euro Strafe
Geld zu überweisen, ist heute einfacher denn je. Zudem haben Überweisungen in Echtzeit auch die Geschwindigkeit der Transaktionen verbessert. In Deutschland belief sich die Zahl der Geldüberweisungen im Jahr 2023 auf fast 7,3 Milliarden. Wer zum Smartphone greift, um die nächste Überweisung zu tätigen, muss allerdings aufpassen. Die sogenannte AWV-Meldepflicht könne dazu führen, dass möglicherweise ein Bußgeld fällig wird.
Betroffen sind jedoch nur bestimmte Bankkunden, die eine spezielle Überweisung vornehmen oder selbst Geld empfangen. Die Transaktionen muss man unbedingt der Deutschen Bundesbank melden. Wer diesen Schritt missachtet, greift wahrscheinlich tief in die Tasche ‒ es drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Das Vorgehen stufen die Behörden in Deutschland als Ordnungswidrigkeit ein. Experten raten dazu, im Ernstfall eine Selbstanzeige beim Hauptzollamt einzureichen, falls Betroffene später bemerken, dass sie die Überweisung nicht gemeldet haben. Möglicherweise erspart man sich so eine hohe Geldstrafe.
Diese Überweisungen müssen Kunden unbedingt melden
Bei der AWV-Meldepflicht geht es um Überweisungen ins Ausland und Geld, das in Deutschland ansässige Personen selbst aus dem Ausland erhalten. Das Gesetz dient unter anderem dazu, Geldwäsche zu verhindern. Zum 1. Januar 2025 wurde die Meldeschwelle offiziell angepasst. Zuvor belief sich der Betrag auf 12.500 Euro. Mittlerweile müssen jedoch nur Zahlungen ab 50.000 Euro gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem Transaktionen mit Wertpapieren und Geld, das man für über zwölf Monate anlegt. Für normale Überweisungen auf das eigene Girokonto ins Ausland ist keine Meldung fällig. Gleiches gilt für Anlagen, deren Laufzeit kürzer als ein Jahr ist. Bei Unsicherheiten ist es wichtig, sich bei der Deutschen Bundesbank zu informieren oder im Ernstfall einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.