Arbeitnehmer warten schon lange auf sie: die Energiepreispauschale. Doch einige könnten am Ende trotzdem leer ausgehen.
In wenigen Tagen ist es so weit. Jeder Arbeitnehmer erhält zusätzlich 300 Euro aufs Konto. Dabei handelt es sich um die Energiepreispauschale (EPP) aus dem 2. Entlastungspaket. Diese soll die Bürger von den gestiegenen Kosten entlasten. Es gibt jedoch ein großes Problem: Viele müssen die 300 Euro wieder abgeben.
Gesetzeslücke bei Energiepreispauschale
Die Arbeitnehmer freuen sich auf die Auszahlung der 300 Euro. Denn die Preise sind in den letzten Wochen und Monaten enorm gestiegen. Da kann jeder etwas mehr Geld auf dem Konto gebrauchen. Doch Millionen Bürger werden die EPP wieder abgeben müssen. Zumindest unter bestimmten Umständen. Denn es gibt ein Problem, wie jetzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) aufzeigte.
Die Energiepreispauschale ist nämlich nicht unpfändbar. „Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln“. Darauf weist Ines Moers hin, sie ist die Geschäftsführerin der BAG-SB.
Konkret bedeutet das: Überschuldete Bürger müssen das Geld wieder abgeben. Es wird zur Tilgung ihrer Schulden eingezogen. Betroffen davon sind etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland.
Bundesfinanzministerium reagiert sofort
Die BAG-SB macht Alarm. Gerade noch rechtzeitig. Und das Bundesfinanzministerium reagierte auch gleich. Auf seiner Website veröffentlichte es einen entsprechenden Hinweis. Die Energiepreispauschale ist nicht als Arbeitslohn pfändbar, heißt es dort.
Doch dies allein bietet keine ausreichende juristische Sicherheit für die Arbeitnehmer. Dann wird anstatt des Arbeitslohns eben das Konto gepfändet, in diesem Fall ist die EPP ebenfalls weg.
Im Ernstfall müssen vermutlich Gerichte darüber entscheiden, ob die Schuldner das Geld behalten dürfen oder nicht. „Den Schritt zum Gericht scheuen viele, andere wissen nicht, dass es diese Möglichkeit der Freigabe gibt, und viele trauen sich auch nicht zur Schuldnerberatung“, so die BAG-SB.
Harte Folgen für die Bürger
Die pfändbare Energiepreispauschale kann gravierende Konsequenzen haben. Den Bürgern könnte eine Strom- oder Gassperre drohen, denn sie sind ggf. nicht mehr in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen. Das Endergebnis: eine kalte Wohnung im Winter.