Dieser Zuschuss fällt heute im Schnitt um 15 Prozent höher aus. Das bedeutet für viele Haushalte, dass sie monatlich über 300 Euro erhalten. Wer den staatlichen Bonus noch nicht beantragt hat, sollte prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Schon in wenigen Wochen wird dieser Zuschuss auf dem Konto vieler Bürger in Deutschland landen. Der Auszahlungstermin ist bereits bekannt. Weil mittlerweile mehr Menschen anspruchsberechtigt sind, handelt es sich für einige um einen komplett neuen Zuschuss.
Monatlich 300 Euro mehr auf dem Konto ‒ das ist der Auszahlungstermin
Ein zum 1. Januar 2023 neu in Kraft getretenes Gesetz hat dazu geführt, dass deutlich mehr Menschen Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss haben. Die Zahlung für den April ist bereits erfolgt. Auch der Termin für die Überweisung im Mai ist nun bekannt. Wer auf das Geld wartet, sollte sein Bankkonto am Ende des Monats überprüfen. Der Zuschuss soll am 30. April kommen.
Sofern das nicht der Fall ist, müssen einige Bürger sich gedulden, da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag und damit kein Bankarbeitstag ist. Auch, wenn das Geld in den meisten Fällen vor Ablauf des Monats eingeht, kann es durchaus passieren, dass es erst am 2. Mai auf dem Konto gebucht ist. Die Zahl der Haushalte, die seit 2023 Wohngeld beziehen, hat sich laut Statistischem Bundesamt um 80 Prozent erhöht. Hintergrund ist das Wohngeld-Plus-Gesetz, das den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert hat.
Höherer Betrag: Zuschuss wurde zu Beginn des Jahres erhöht
Im Schnitt werden über 300 Euro monatlich ausgezahlt. Berechnungen zeigen, dass sich das Wohngeld seit Beginn des Jahres 2025 auf etwa 330 Euro beläuft, weil der Zuschuss um durchschnittlich 15 Prozent höher ausfällt. Der Betrag wurde angepasst, um Haushalte mit geringem Einkommen aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten.
Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die nicht ausreichend verdienen, aber auch Rentner mit zu wenig Geld. Auch Menschen, die Arbeitslosengeld (ALG 1) beziehen oder Studenten ohne BAföG-Anspruch sollten bei Bedarf einen Antrag stellen. Wer nicht Mieter, sondern Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie ist, bekommt unter Umständen einen sogenannten Lastenzuschuss. Die Beantragung erfolgt ebenfalls bei der Wohngeldbehörde.