Die 3.000-Euro-Prämie wurde vom Bundeskabinett jetzt verabschiedet. Jeder Arbeitnehmer kann diese nun beanspruchen. So kommt man an die Extra-Zahlung.
3.000 Euro können Arbeitnehmer nun extra erhalten. Das Bundeskabinett gab den Entschluss jetzt frei. Um das Geld zu erhalten, müssen die Bürger einiges beachten.
Inflationsausgleich steht an
Die 3.000-Euro-Prämie dient als Inflationsausgleich und soll den finanziell angeschlagenen Bürgern helfen. Diese Prämie wird steuerfrei ausgezahlt. Allerdings steht sie nur jenen zur Verfügung, die auch wirklich im angestellten Verhältnis arbeiten.
Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung sind auf die unterschiedlichen Menschengruppen verteilt worden. Während im September Rentner und Studenten bedacht wurden, sind jetzt die Arbeitnehmer an der Reihe.
Das Extra-Geld wartet
Mit 3.000 Euro könnte sicherlich jeder viel anfangen. Zwar ist das Geld derzeit dringend benötigt, weil die Kosten für den Lebensunterhalt, wie für Sprit, Lebensmittel und Energie stark ansteigen, doch nicht jeder wird die Zahlung auch erhalten.
Der Haken an der Prämie ist, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber handelt. Diese werden nicht dazu verpflichtet, die Zahlung auch wirklich zu tätigen. Viele Unternehmen seien dazu ohnehin derzeit nicht in der Lage.
Den Arbeitgeber fragen
Generell kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in einem Gespräch fragen, ob er eine Extra-Zahlung im Rahmen der 3.000-Euro-Prämie erhalten kann. Oftmals kann sich dies nämlich wirklich lohnen.
Die Prämie muss übrigens nicht am Stück gezahlt werden, sondern kann, so die Bundesregierung, auch in Teilbeträgen an die Arbeitnehmer fließen. 3.000 Euro sind dabei aber der Höchstbetrag. Mehr ist als steuerfreie Sonderzahlung nicht drin.