370 Euro: Millionen Deutsche erhalten Ende Mai satten Zuschuss

Eine Hand steckt eine Girokarte in einen Geldautomaten der Sparkasse, um Geld abzuheben. Auf dem Bildschirm steht in englischer Sprache, dass man seine Karte einstecken soll.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Millionen Menschen können sich auf Ende Mai freuen, denn dann erhalten sie einen ordentlichen Zuschuss. Dieser beträgt im Durchschnitt 370 Euro und hilft den Anspruchsberechtigten für den nächsten Monat.

Ende Mai gibt es für Millionen Anspruchsberechtigte durchschnittlich 370 Euro in Form eines Zuschusses. Die Anspruchsberechtigten können das Geld gut gebrauchen, denn allein schaffen sie es meist nicht durch den Monat.

Millionen Menschen betroffen – „Ohne wären wir aufgeschmissen“

Damit die Menschen besser planen können, stehen die Termine für den Eingang auf dem Konto bereits fest. Auf die pünktliche Zahlung sind die knapp zwei Millionen Berechtigte nämlich angewiesen. Ohne diese Leistung könnten sie ihren Lebensunterhalt – trotz Arbeit – nicht bestreiten, denn die Ausgaben sind ansonsten zu hoch.

Anspruchsberechtigt sind dabei nicht nur Familien mit Kindern, sondern auch Rentner und sogar Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim wohnen. Ihnen allen ist eines gemeinsam: Sie benötigen dringend Unterstützung beim Unterhalt der Wohnung oder des Eigentums. Je nach Einkommen, Haushaltsmitgliedern, Wohnort sowie Höhe der Miete und sonstiger Ausgaben fällt die Höhe des Zuschusses unterschiedlich aus. Da Anfang des Jahres das Wohngeld um 15 Prozent gestiegen ist, profitieren die Betroffenen sogar noch mehr.

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Termine stehen fest – Berechtigte können planen

Da das Wohngeld – auch Mietzuschuss oder Lastenzuschuss genannt – den Menschen bei der Zahlung der Miete oder Finanzierung des Eigenheims hilft, ist es wichtig, dass das Geld pünktlich auf dem Konto landet. Denn in den meisten Mietverträgen steht, dass die Mietzahlung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein muss. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass das Wohngeld am letzten Werktag des Monats bei den Anspruchsberechtigten auf dem Konto sein muss. Fällt zum Beispiel der letzte Tag des Monats auf einen Sonntag, geht das Geld am Freitag und somit ein paar Tage eher als am Monatsende ein.

Im Monat Mai fällt der 30. auf einen Freitag. Da der 29. ein Feiertag ist, kann es durchaus sein, dass einige Wohngeld-Empfänger ihr Geld bereits am 28. auf dem Konto haben. Wenn Feiertage dazwischenliegen, weisen die Behörden das Geld rechtzeitig an, damit man darüber verfügen kann. Deshalb lohnt sich auf jeden Fall schon vor dem 30. ein Blick aufs Konto.