3G beim Einkaufen – Erster großer Supermarkt führt neue Regeln ein

Einkaufswagen bei Kaufland
Symbolbild Foto: Kaufland/ots

Corona hat Deutschland nach wie vor fest im Griff. Nun werden die Schrauben weiter angezogen. In vielen Bereichen gilt bereits 2G. Nun soll es die 3G Regel auch im Supermarkt geben.

Dürfen bald nur noch Geimpfte und Genese in den Supermarkt? Ganz so drastisch wird es wohl nicht werden. Dennoch gelten auch bei Kaufland nun schon bald neue Corona-Regeln. Durch ein neu gestaltetes Infektionsschutzgesetz soll ein weiterer Anstieg der Coronazahlen verhindert werden. Doch was bedeutet das nun für den Einkauf?

Neue Regeln gelten auch für Supermärkte

Durch die neuen Regelungen soll verhindert werden, dass das Coronavirus noch weiter seine Bahnen ziehen kann. In vielen Bereichen gilt bereits 2G. Nur noch Geimpfte und Ungeimpfte haben dann Zugang zu zahlreichen Aktivitäten. Von diesen werden Ungeimpfte ausgeschlossen. Sie können unter anderem nicht mehr den Innenraum von Restaurants betreten.

Die baden-württembergische Regierung hat nun weitere Corona-Regelungen in Kraft gesetzt. Die sogenannte „Alarmstufe 2“ wird ausgerufen. Dann gilt in zahlreichen Bereichen 2GPlus. Das bedeutet, dass körpernahe Dienstleistungen ausschließlich für Geimpfte und Genese zugänglich sind. Diese müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen.

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Auch das Shopping ist in Baden-Württemberg nur mit 2G möglich. Diese strengen Regelungen galten bislang nicht für Supermärkte. Kaufland allerdings setzt jetzt ein Zeichen. Der Grund dafür, sollen die steigenden Coronazahlen sein.

Kaufland-Mitarbeiter von neuen Regeln betroffen

Bundesweit gilt ein neues Infektionsschutzgesetz seit dem 24. November. Damit ist am Arbeitsplatz ab sofort 3G einzuhalten. Die Mitarbeiter von Kaufland sollen sich ebenfalls daran halten. Wirtschaftsverbände forderten schon seit einiger Zeig 3G am Arbeitsplatz. Damit muss jeder Mitarbeiter sich täglich testen. Außer er kann nachweisen, dass geimpft oder genesen ist.

Bisher galten die Coroanregelungen in Supermärkten oder Discountern hauptsächlich für Kunden. Das neue Infektionsschutzgesetz impliziert aber nun auch Mitarbeiter und Angestellte. Das bedeutet ganz konkret: Erbringt ein Mitarbeiter den 3G Nachweis nicht, darf er nicht mehr arbeiten.

Das harte Durchgreifen wird darin begründet, dass ein Home-Office im Supermarkt nicht möglich ist. Daher ist ein 3G-Nachweis zwingend erforderlich. Kunden können übrigens, im Rahmen der gültigen Corona-Bestimmungen, nach wie vor im Supermarkt und Discounter einkaufen.