4.000 Euro: Zuschuss wird in Deutschland für Haushalte erhöht

Ein Mann hält einen Geldumschlag mit vielen Geldscheinen darin. Einen 100-Euro-Schein hat er bereits herausgenommen und hält ihn in der rechten Hand. Der Untergrund ist grau.
Symbolbild © istockphoto/yul38885 yul38885

Über 4.000 Euro in Form eines bestimmten Zuschusses erhalten Anspruchsberechtigte derzeit in Deutschland. Die Leistung wurde angepasst: Mittlerweile gibt es 4,5 Prozent mehr Geld. Allerdings nutzt nicht jeder den Zuschuss und verpasst so eine wertvolle Möglichkeit.

Es sind gute Nachrichten für Millionen Bürger in Deutschland. Dieser Zuschuss verspricht jetzt eine höhere Summe auf dem Konto. Wichtig ist, einen Antrag zu stellen, da die Chance sonst ungenutzt bleibt.

Über 4.000 Euro: Hoher Zuschuss für Bürger möglich

Über 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen in Deutschland werden heute nicht in einem Pflegeheim, sondern in den eigenen vier Wänden gepflegt. Tendenziell steigt die Zahl der Pflegefälle aufgrund des demografischen Wandels weiter an. Allerdings ist nicht nur die gesundheitliche Situation häufig eine Belastung für Betroffene und ihr Umfeld. Auch finanzielle Sorgen spielen eine große Rolle. Für Entlastung sorgt die Unterstützung, die Menschen mit Pflegegrad von der Pflegekasse erhalten.

Ob ein Umzug oder Maßnahmen, welche die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern – Pflegekassen steuern oft einen Zuschuss bei. Für sogenannte “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” gibt es eine spezielle Leistung, die die Bundesregierung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht hat. Bis zu 4.180 Euro können Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad 1 bis 5 nun erhalten.

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Antrag stellen: So klappt es mit dem Zuschuss

Wer zum Beispiel einen Treppenlift, eine ebenerdige Dusche oder eine Rampe einbauen lassen möchte, sollte zunächst rechtzeitig einen Antrag samt Kostenvoranschlag an die zuständige Pflegekasse senden. Dann entscheidet die Kasse, ob die Maßnahme den Vorgaben für eine Kostenerstattung entspricht. Maßnahmen, die nicht unmittelbar der Erleichterung der Pflege dienen, müssen demnach aus eigener Tasche beglichen werden.

Oft ist es notwendig, eine Fachfirma zu beauftragen. Falls Freunde oder Angehörige die Arbeiten übernehmen, ist es ebenfalls wichtig, alle Rechnungen für die Materialkosten nachweisen zu können. Antragsteller sollten berücksichtigen, dass die Pflegekasse zwar das Material, nicht aber den Arbeitsaufwand oder die Arbeitszeit von Privatpersonen bezahlt. Außerdem wird der Zuschuss bei Bedarf auch ein weiteres Mal ausgezahlt, sofern sich die Situation der pflegebedürftigen Person beispielsweise drastisch ändert. Jedoch handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung.