Wer sich als Mieter nicht an ein bestimmtes Gegenstandsverbot in Wohnungen hält, muss mit einer empfindlichen Strafe von 5.000 Euro rechnen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte man einiges beachten.
Dass Mieter nicht machen dürfen, was sie wollen, ist für viele selbstverständlich. Doch während man über viele Dinge Bescheid weiß, gibt es auch Verbote, von denen die meisten noch nie etwas gehört haben. Eines davon ist wahrscheinlich dieses Gegenstandsverbot für Wohnungen, das eine Strafe von 5.000 Euro nach sich ziehen kann, wenn man dagegen verstößt.
Mieter sollten ihre Rechten und Pflichten kennen
Als Mieter hat man viele Rechte, die man kennen und auch wahrnehmen sollte. Dazu gehört, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand sein sollte und Mängel vom Vermieter möglichst zeitnah beseitigt werden müssen. So muss man beispielsweise keinen Schimmel in den eigenen vier Wänden hinnehmen. Und auch heißes Wasser muss zur Verfügung stehen. Doch genauso gut wie die Rechte sollte man auch die Pflichten als Mieter kennen. Dazu gehört zum Beispiel, die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Es gibt jedoch auch Vorschriften, die so sehr ins Detail gehen, dass man gar nicht damit rechnet, eine Strafe zu bekommen, wenn man sie nicht befolgt.
Gegenstandsverbot kann bei Missachtung 5.000 Euro Strafe nach sich ziehen
Zu den unbekannteren Verboten gehört zum Beispiel das folgende Gegenstandsverbot. Dieses besagt, dass man gefährliche Gegenstände nicht in der Wohnung – und entgegen der gängigen Praxis – auch nicht in den Kellerräumen lagern darf. Zu den gefährlichen Gegenständen gehören beispielsweise leicht brennbare Materialien wie Autoreifen oder auch Lacke. Letztere enthalten meist Giftstoffe, die zudem sehr leicht entflammbar sind. Auch mehr als zwei Liter Benzin in einem Kanister dürfen nicht in der Wohnung oder im Keller gelagert werden. Welche Materialien, Flüssigkeiten oder Gegenstände leicht brennbar sind, sollte man vorher in Erfahrung bringen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn man gegen dieses Gegenstandsverbot verstößt, können immerhin 5.000 Euro Bußgeld drohen.