5.000 Euro Strafe: Im Sommer drohen bundesweite Grill-Verbote

In einem öffentlichen Park haben sich mehrere Menschen zusammengefunden und grillen. Zwei große Grills stehen nebeneinander. An beiden stehen Leute und wenden gerade das Grillgut. Weitere Männer und Frauen befinden sich im Hintergrund auf der Wiese. Ein roter Sonnenschirm wurde aufgespannt.
Symbolbild © istockphoto/Perboge

Grillfreunde aufgepasst! Bis zu 5.000 Euro Strafe können drohen, denn im Sommer gibt es bundesweite Grill-Verbote, die man unbedingt beachten sollte. Sonst kann es richtig teuer werden.

Auch wenn im Frühling die ersten Grillfans ihrer Leidenschaft frönen, ist im Sommer Hochsaison. Doch es gibt bundesweite Grill-Verbote, die man unbedingt befolgen sollte. Ansonsten kann es passieren, dass man bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen muss.

Bald beginnt die Grill-Hochsaison – Bürger sollten unbedingt auf Regeln achten

Im Sommer hat das Grill-Zubehör Hochsaison. Die sommerlichen Temperaturen und der strahlende Sonnenschein laden zum Grillen ein. Dabei beschränken sich die Zusammentreffen mit Familie und Freunden nicht nur auf den heimischen Garten. In öffentlichen Parks beispielsweise gibt es extra eingerichtete Grillplätze, auf denen man den Grill anzünden und es sich gutgehen lassen kann. Neben den Lebensmitteln und Getränken müssen zwar auch die Utensilien mitgebracht werden. Doch das ist wohl kein Problem. An den öffentlichen Plätzen gibt es jedoch einige Schilder, die man unbedingt beachten sollte. Und auch andere Vorschriften, an die man sich dringend halten sollte. Sonst kann das ausgelassene Grillfest zu einem teuren Spaß werden.

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Bundesweite Grill-Verbote: Das sollte man dringend beachten

Doch wenn das Grillen Hochsaison hat, hat leider auch die Rücksichtslosigkeit Hochsaison. Oftmals kommt es vor, dass in den Städten in ganz Deutschland die Menschen einfach da grillen, wo sie wollen. Zum Beispiel suchen sie sich dafür den ihrer Ansicht nach besten Platz auf einer Grünfläche aus und stellen dort einen Grill auf. Dies ist jedoch nicht erlaubt. Und das hat gute Gründe. Dazu zählt wohl der wichtigste: die Brandgefahr! Die Bußgelder für dieses Fehlverhalten sind in den Städten unterschiedlich hoch. Ein Beispiel will die Stadt Berlin statuieren und erhebt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Auch das Liegenlassen der Lebensmittelreste, Verpackungen und Zigarettenstummel wird in den Städten unterschiedlich geahndet. Doch im Durchschnitt darf man sich auf ein Bußgeld von knapp 62 Euro einstellen. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Urinieren in der Öffentlichkeit, hinter dem Busch, im Park oder an anderen öffentlichen Orten. Hier bezahlt man durchschnittlich 52 Euro, wenn ein Ordnungsbeamter einen erwischt. Deshalb gilt: Lieber dort grillen, wo es erlaubt ist, seinen Müll aufsammeln und entsorgen und die öffentlichen Toiletten benutzen.