5.000-Euro-Zuschuss endet bald: Jetzt sollte man schnell reagieren

Weibliche Hände mit Nagellack halten etliche 200-Euro-Scheine zum Zählen. Dahinter liegt noch mehr Geld. Verschwommen erkennt man noch mehr 200-Euro-Scheine sowie einen 50-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Soares

Richtig gelesen: Jetzt kann man einen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten. Doch aufgepasst, denn dieses Angebot endet bald.

Gerade in den Zeiten der Inflation bangen viele Menschen um ihre Existenz. Nicht wenige müssen mittlerweile jeden Cent zusammensuchen, um irgendwie über die Runden zu kommen. Da wäre so ein Zuschuss von 5.000 Euro eine enorme Entlastung. Was dafür zu tun ist, kann man hier erfahren.

Den Zuschuss schnellstmöglich beantragen

Nur noch bis zum Ende des kommenden Monats haben einige Menschen nun die Möglichkeit, einen Zuschuss von 5.000 Euro beantragen. Der Bund hat einen sogenannten Härtefallfond bereitgestellt, – was bedeutet, dass Gelder eingesetzt werden, um Menschen in Notlagen zu helfen.

Mit diesem einmaligen Zuschuss sollen Rentner, deren Einkommen sich am Minimum befindet, ihren Geldbeutel aufstocken können. Eingeführt wurde diese Maßnahme, um die Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abzumildern sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler zu unterstützen. Personen dieser Gruppen haben Anspruch auf die finanzielle Hilfe.

Wie man Berichten entnehmen kann, gilt dieses Angebot aber nur noch bis zum 30. September dieses Jahres. Man sollte also schnell reagieren.

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Antrag ausfüllen und Zuschuss erhalten

Dennoch sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um diesen Zuschuss auch zu erhalten – so ganz ohne das eigene Zutun geh es eben nicht. Es muss ein Antrag ausgefüllt und rechtzeitig eingesendet werden. Diesen kann man dann per Post oder per E-Mail an die Stiftung des Härtefallfonds schicken. Formulare dazu findet man unter anderem auf der Website der Bundesregierung.

Zudem handele es sich um eine Einmalzahlung von 2.500 Euro. Anspruch auf den 5.000 Euro-Zuschuss haben Menschen, die in den Bundesländern leben, die der Stiftung des Härtefallfonds beigetreten sind. Zu diesen zählen unter anderem Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Menschen, die für diesen finanziellen Zuschuss berechtigt sein könnten, wären beispielsweise jüdische Immigranten und deren Angehörige, die aus der ehemaligen Sowjetunion eingewandert sind, sowie Menschen, die aufgrund der Pflege von Verwandten ihre Arbeit aufgeben mussten.