50.000 Euro Strafe: Kaminofen-Verbot greift bald in Deutschland

Ein Mann legt Feuerholz im Kaminofen nach, der den Raum beheizt. Die Kamintür und das Gitter sind geöffnet. Im Ofen brennen schon ein paar Scheite, die eine behagliche Stimmung schaffen.
Symbolbild © imago/MiS

Wer einen Ofen besitzt, sollte jetzt handeln, denn mit dem neuen Jahr greift ein Kaminofen-Verbot in ganz Deutschland. Wer sich nicht kümmert, dem drohen 50.000 Euro Strafe.

Kaminbesitzer aufgepasst! Bald greift ein Kaminofen-Verbot in ganz Deutschland, an das man sich unbedingt halten sollte. Noch kann man entsprechend handeln. Wer dies versäumt, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.

Lange genug Vorlauf: Besitzer müssen jetzt unbedingt tätig werden

In Deutschland haben Tausende von Menschen einen Kamin zu Hause. Er sorgt nicht nur für eine heimelige Atmosphäre, sondern auch für Wärme, die im Handumdrehen den ganzen Raum erfüllt. Doch die Zeit der klassischen Öfen gibt es nicht mehr, denn die Bundesregierung hat bereits 2024 neue Grenzwerte für die Emissionen solcher Öfen festgesetzt, die noch fossile Brennstoffe zur Befeuerung benötigen. Hier steht wieder der Umweltgedanke im Fokus, bei dem man in möglichst vielen Lebensbereichen den Ausstoß von CO2 verringern möchte. Da die Frist nächstes Jahr abläuft, sollte man als Kaminbesitzer schnellstmöglich handeln.

Strafe von bis zu 50.000 Euro: Kaminofen-Verbot wird mit aller Härte durchgesetzt

So mancher mag sich jetzt denken, dass keinem etwas auffallen wird, wenn man sich als Kaminbesitzer nicht meldet. Denn wer weiß schließlich schon, in welchem Haus welcher Kamin seit wie vielen Jahren betrieben wird? Getreu dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ könnte so mancher Besitzer deshalb versucht sein, einfach nichts zu sagen und den Dingen ihren Lauf zu lassen.

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Doch ganz so einfach gestaltet sich die Praxis nicht, denn einen solchen Kaminofen muss man regelmäßig warten lassen, damit er nicht zur Gefahr für die Hausbesitzer wird. Dies tut in der Regel ein Fachmann wie beispielsweise der Schornsteinfeger. Und wenn er seine Aufgaben erledigt, wird er auch feststellen, dass der Kamin nicht mehr so betrieben werden darf. Natürlich kann der Ofen stehen bleiben, darf aber nicht mehr genutzt werden, wenn er nicht entsprechend umgerüstet oder umgebaut worden ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Kamin-Ofen die einzige Heizquelle für einen Raum ist oder die Heizung ausfällt, darf man ihn weiter nutzen. Auch offene Kamine, Kochherde oder bestimmte historische Öfen dürfen weiter befeuert werden.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks)