50.000 Euro Strafe: Neue Heizverbote kommen nach Deutschland

Ein Heizungsbauer installiert einen kleineren weißen Heizkörper vor einer weißen Wand. Zu sehen ist links der Anschnitt des Monteurs in blauer Hose und rotem Shirt.
Symbolbild © istockphoto/ronstik

Wer gegen dieses Heizungsverbot verstößt, muss mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen. Haus- und Wohnungseigentümer sollten deshalb besonders aufpassen, denn der Verstoß wird in Deutschland als eine Ordnungswidrigkeit angesehen. 

Um sich ein hohes Bußgeld zu sparen, sollte man dieses Heizungsgesetz kennen. Andernfalls bitten die Behörden zur Kasse, wenn man dagegen verstößt. Und das kann ganz schön teuer für Betroffene werden.

Bei diesem Verstoß drohen 50.000 Euro Strafe

Wegen des Klimawandels hat sich die EU hohe Ziele gesetzt. Bis 2050 will man Klimaneutralität erreichen. Deutschland geht noch einen Schritt weiter. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein und damit 5 Jahre früher als die EU-Vorgabe.  Eine wichtige Rolle spielt dabei das umweltfreundliche Heizen. Denn Heizungen sind ein wichtiger Erzeuger von CO₂-Emissionen, die man zu reduzieren versucht. Deshalb gibt es unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zu Beginn des Jahres 2024 gab es wichtige Änderungen, die jeder kennen sollte.

Ziel ist es, dass weniger fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl zum Einsatz kommen. Stattdessen stehen erneuerbare Energien im Fokus. Aus diesem Grund sieht das Heizungsgesetz Strafen vor, wenn man gegen die neuen Regelungen verstößt. Ist eine Heizung schon über 30 Jahre alt, muss diese zum Beispiel unbedingt ausgetauscht werden. Oft ist die Temperaturregulierung problematisch, und die ineffizienten Systeme führen zu hohen Emissionen. Wer das Heizungsgesetz missachtet, muss im Ernstfall bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen.

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Austauschpflicht für Eigentümer: Diese Ausnahmen gibt es laut GEG

Wer also ältere Gas- oder Ölheizungen hat, sollte diese prüfen und bei Bedarf austauschen. Allerdings sieht das Gesetz auch einige Ausnahmen vor. Werden Heizungsanlagen mit Brennwert- oder Niedertemperaturkesseln betrieben, entfällt die Austauschpflicht. Diese gelten als energieeffizienter und sind daher nicht von der Regelung betroffen.

Zudem sollten auch Neueigentümer alte Heizungen innerhalb einer Frist von 2 Jahren austauschen. Bevor man Profis mit den Arbeiten beauftragt, lohnt es sich im Übrigen, sich über staatliche Fördermittel zu informieren und diese zu beantragen. So können Eigentümer oft viel Geld sparen, weil die Zuschüsse heute bis zu 70 Prozent betragen.