
Für rund 500.000 Rentner wird es jetzt ernst. Sie müssen einen wichtigen Nachweis beim Renten Service einreichen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert, dass seine Rentenzahlung ausgesetzt wird.
Betroffen sind allerdings nicht pauschal alle Rentner in Deutschland. Die Aufforderung zum sogenannten Lebensnachweis haben vor allem Menschen erhalten, die im Ausland leben und eine deutsche Rente beziehen. Mit dem Dokument wird einmal jährlich bestätigt, dass der Rentenempfänger noch lebt. Das soll verhindern, dass nach dem Tod eines Berechtigten weiterhin Geld überwiesen wird.
Frist für 500.000 Rentner läuft am Donnerstag ab
Nach Angaben des Renten Service hat man die notwendigen Unterlagen zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Wer eine solche Aufforderung erhalten und bislang noch nicht reagiert hat, sollte sich beeilen: Der Lebensnachweis muss bis zum 25. September beim Renten Service eingegangen sein. Nicht jeder der rund 1,7 Millionen Empfänger einer deutschen Rente im Ausland muss die Bescheinigung selbst vorlegen. Bei etwa 1,2 Millionen Renten funktioniert der erforderliche Datenabgleich bereits automatisch.
Das betrifft beispielsweise zahlreiche europäische Länder. Übrig bleiben rund 500.000 Fälle, bei denen die Betroffenen selbst tätig werden müssen. Auch Rentner mit Wohnsitz in Deutschland brauchen normalerweise keinen Lebensnachweis einzureichen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen wird. Wer keine entsprechende Aufforderung erhalten hat, muss deshalb nicht vorsorglich eine Bescheinigung verschicken.
Ohne Nachweis steht die Rentenzahlung auf dem Spiel
Betroffene können den Lebensnachweis auf Papier einreichen. Dafür muss der betroffene Rentner die Lebensbescheinigung ausfüllen, unterschreiben und bestätigen lassen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax hat man nicht vorgesehen. Alternativ steht ein digitaler Lebensnachweis zur Auswahl.
Wer die Frist ignoriert, muss mit bösen Folgen rechnen. Der Renten Service weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rentenzahlung auf dem Spiel stehen, wenn der erforderliche Nachweis nicht rechtzeitig vorliegt. Wird die Bescheinigung später nachgereicht, kann die Zahlung wieder aufgenommen werden. Es bleibt abzuwarten, wer diese bittere Erfahrung erst noch machen muss.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung














