70 Euro im Monat: Neuer Zuschuss steht Bürgern zur Verfügung

Blick in einen Geldbeutel mit Geldscheinen. Aus der Börse zieht eine Hand mehrere Scheine heraus. Unter anderem sind ein 50-Euro-Schein und einige 20-Euro-Scheine zu sehen.
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Nicht jeder kennt diese finanzielle Entlastung: Ein neuer Zuschuss verspricht bis zu 70 Euro, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Welche Bedingungen für den Bonus gelten und wofür das Geld gedacht ist – ein Überblick.

Angesichts hoher finanzieller Belastungen kommt dieser Zuschuss wohl genau richtig. Er bringt bis zu 70 Euro und ist für einen speziellen Zweck gedacht.

Neue Leistung verspricht Entlastung

Der demografische Wandel schreitet weiter voran ‒ und er bereitet vielen Menschen große Sorgen. Während Pflegefachkräfte nach wie vor fehlen, wird die Gesellschaft in Deutschland immer älter. Pflegende Angehörige kommen oft an ihre Grenzen. Sie müssen sowohl zeitliche als auch mentale Herausforderungen meistern, um alles unter einen Hut zu bekommen. Zwar gibt es bereits finanzielle Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen, doch an vielen Ecken und Enden besteht Verbesserungsbedarf. Seit Beginn des Jahres 2026 gibt es nun allerdings eine Leistung, die etwas zur Entlastung beitragen soll.

Bis zu 70 Euro im Monat: Um diesen Zuschuss geht es

Beim neuen Pflegezuschuss handelt es sich um eine spezielle Unterstützungsleistung für die Hilfe im Alltag. Bis zu 70 Euro fließen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA), wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Das Geld teilt sich dabei in zwei verschiedene Komponenten auf. Konkret: Bis zu 40 Euro decken die eigentliche Anwendung ab. Bis zu 30 Euro gibt es zudem für unterstützende Dienste zur Nutzung der App, etwa vom Pflegedienst.

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Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Zudem muss die ausgewählte digitale Unterstützung offiziell beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein. Wichtig ist außerdem, dass die App im häuslichen Bereich zum Einsatz kommt, damit die Pflegekasse den Antrag genehmigt. Wer eine digitale Pflegeanwendung ausprobieren will, kann sich zum Beispiel eine Anwendung aussuchen, die die Medikamenteneinnahme im Alltag der Pflegebedürftigen plant und insgesamt unterstützend wirkt. Weil es sich grundsätzlich um eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse handelt, findet üblicherweise keine direkte Kürzung anderer Bezüge statt. Bei Unsicherheiten hilft es jedoch, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)