
Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte die Chance nutzen: Ein Zuschuss in Höhe von 70 Euro steht nun bereit. Diese Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen, damit sie die Unterstützung jetzt in Anspruch nehmen können.
Aufgepasst: Zahlreiche Menschen in Deutschland können jetzt einen besonderen Zuschuss nutzen. Wofür er gedacht ist und was außerdem wichtig ist ‒ ein Überblick.
Der Pflegebedarf in Deutschland nimmt stetig zu
In Deutschland nimmt die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf immer weiter zu. Der Grund ist vor allem das steigende Durchschnittsalter: Es leben mehr ältere Menschen, die körperlich oder geistig eingeschränkt sind. Gleichzeitig gibt es immer weniger Pflegekräfte, die sie unterstützen können. Dies führt zu mehr Belastung für Angehörige, Stress im Gesundheitswesen und längeren Wartezeiten für Hilfen.
Experten warnen, dass dieses Problem in den kommenden Jahren noch stärker werden wird. Ohne neue Lösungen drohen Überlastung, höhere Kosten und Qualitätsverlust bei der Pflege. Um diese Situation etwas zu entlasten, gibt es jetzt verschiedene neue Hilfen – unter anderem einen konkreten Zuschuss, der ab Januar 2026 für bestimmte Gruppen zur Verfügung steht.
70 Euro: Zuschuss steht bei Erfüllung dieser Voraussetzung bereit
Wer einen Pflegegrad hat, kann bis zu 70 Euro für „Digitale Pflegeanwendungen“ (DiPA) bekommen. Es ist kein einheitlicher Betrag, sondern zwei Teile in einem Budget. Bis zu 40 Euro monatlich sind dafür gedacht, die eigentliche digitale Pflegeanwendung zu bezahlen, etwa eine App, die den Alltag strukturiert oder an wichtige Termine erinnert. Die restlichen bis zu 30 Euro, die einmalig gezahlt werden, sollen dafür sorgen, dass die Nutzung gut funktioniert. Zum Beispiel richtet der Pflegedienst die Anwendung ein oder unterstützt anwendungsbezogen.
Für die Übernahme des Betrags muss die Anwendung im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Um den Zuschuss zu bekommen, erfolgt ein Antrag bei der Pflegekasse. Entscheidend ist der Pflegegrad, nicht nur eine Schwerbehinderung. Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, kann die Leistung bekommen. Kritiker sehen jedoch ein Problem: Die Angebote sind noch begrenzt, viele Anwendungen fehlen noch. Zudem besteht die Gefahr, dass die Technik nur für Menschen mit technischer Affinität wirklich nutzbar ist.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Pflegeversicherung, BMG)














