75 Euro monatlich mehr: Zuschuss ist da für Millionen Deutsche

20 Euro Scheine.
Symbolbild © istockphoto/ali muhammad usman

Jetzt endlich ist es so weit und der Zuschuss für Millionen Deutsche steht bereit. Durch die zweite Reformstufe bleibt vielen Bürgern jetzt mehr Geld im Monat.

Zu Beginn des Monats trat die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform in Kraft. Damit werden viele Bürger Deutschlands in Zukunft mehr von ihrem Geld haben. Der Weg für einen Zuschuss für Millionen Deutsche ist jetzt frei.

Mehr Geld im Monat

Monatlich können es bis zu 75 Euro mehr sein, die dank der zweiten Stufe der Bürgergeld-Reform seit 1. Juli möglich sind. Diesen Zuschuss können Millionen Deutsche in Anspruch nehmen. So gibt es zusätzlich auch höhere Freibeträge für eine bestimmte Gruppe von Bürgern. Maßgeblich profitieren Bezieher des Bürgergeldes von der Reform.

Seit 1. Juli gibt es dank der Reform einige Erleichterungen für die Berechtigten. Zudem stiegen auch die Freibeträge für Erwerbstätige. Bislang waren bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro lediglich 20 Prozent anrechnungsfrei. Durch die Erhöhung bleiben jetzt 30 Prozent (bei gleichen Einkommensgrenzen) anrechnungsfrei.

Neuerungen für Minijobber

Wer einen Schüler- oder Studentenjob ausübt, der hat ab sofort eine Obergrenze von 520 Euro. Die Bundesregierung erklärt dazu auf ihrer Webseite: “Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.“

Lesen Sie auch
Kann nicht mehr: Pietro Lombardi zieht sich aus Öffentlichkeit zurück

Wer ein Einkommen aus einem freiwilligen Dienst erzielt, soll ebenfalls bis 520 Euro trotz Bezuges von Bürgergeld anrechnungsfrei bleiben, heißt es. Personen ohne Berufsabschluss können einen Zuschuss zur Weiterbildung zusätzlich zum Bürgergeld in Anspruch nehmen. Hier sind 150 Euro im Monat möglich.

Zusätzliche Prämie sichern

Wer nachweislich eine Zwischen- oder Abschlussprüfung besteht, kann eine Weiterbildungsprämie bis zu 1.500 Euro zusätzlich erhalten. Für Kurzentschlossene, die sich zu einer Weiterbildung anmelden und diese durchführen, die jedoch nicht zu einem beruflichen Abschluss führt, gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro.

Damit bietet die zweite Stufe der Reform den einen oder anderen Bonus und finanziellen Zuschuss für Millionen Deutsche. Welche Gelder in Anspruch genommen werden können, kann in einem Gespräch mit dem Jobcenter genau ermittelt werden.