800 Euro aufs Bankkonto: Weiterer Heizkostenzuschuss kommt

Heizung mit Geldscheinen.
Symbolbild © istockphoto/Marina Lohrbach

Der Heizkostenzuschuss ist eine Entlastung. Auch Baden-Württemberg zahlt ihn aus. Doch nicht alle sind berechtigt.

Der Heizkostenzuschuss ist für alle Berechtigten von Wohngeld gedacht. 800 Euro erhalten diese auf ihr Bankkonto. In Baden-Württemberg sind zum Teil Online-Anträge möglich.

Drittes Entlastungspaket kommt

Das Leben ist für viele Verbraucher enorm hart geworden. Denn alles ist teurer. Lebensmittel, Kraftstoffe und Energie. Für alles müssen die Bürger mittlerweile mehr bezahlen. Dazu kommt für Millionen von Menschen noch die Gasumlage ab Oktober. Sie müssen sich daher im wahrsten Sinne des Wortes warm anziehen. Vor allem, wenn es noch teurer wird.

Derzeit befinden wir uns in einer Rekord-Inflation von über sieben Prozent. Die Vermutung, dass die Preise noch weiter steigen, liegt als nahe. Darauf reagiert die Ampel-Koalition in Berlin mit einem dritten Entlastungspaket. Darin ist ein weiterer Heizkostenzuschuss festgelegt.

Diese Bürger bekommen die Einmalzahlung

Insgesamt plant die Bundesregierung 65 Milliarden Euro zur Entlastung der Bürger. Die Maßnahmen stellte sie am 4. Oktober vor. Viele davon betreffen die breite Masse. Dies gilt jedoch nicht für den Heizkostenzuschuss. Denn dieser wird von September zusätzlich zum Wohngeld gewährt. Ansprüche haben demnach auch nur Wohngeldempfänger.

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Das Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger. Diese erhalten einen Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten ihres selbst genutzten Wohneigentums, wenn sie nur ein geringes Einkommen haben.

Mindestens 415 Euro Heizkostenzuschuss

Diesen gibt es für 2022 für rund 710.000 Wohngeld-berechtigte Haushalte. Der Heizkostenzuschuss wird einmalig für die Heizperiode 2022 ausbezahlt. Berechtigt ist, wer zwischen Oktober und Dezember 2022 zumindest einen Monat lang Wohngeld bekommen hat, teilt das hierfür zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit.

Bürger, die ein geringes Einkommen haben und noch kein Wohngeld beziehen, können es 2022 beantragen. Dann beziehen sie auch automatisch den Heizkostenzuschuss. Für die Einmalzahlung ist die Höhe des Wohngeldes nicht relevant. Der Heizkostenzuschuss richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in einem Wohngeld-berechtigten Haushalt leben. Je größer die Familie, desto höher die Einmalzahlung.