800 Euro: Bürgergeld-Empfänger erhalten noch höhere Freibeträge

Eine Frau von hinten in schwarzer Kleidung. Sie ist vollgepackt mit Einkaufstüten und Taschen, sie kommt vom Shoppen und läuft durch die Fußgängerzone der Innenstadt.
Symbolbild © imago/Arnulf Hettrich

Wer nicht arbeiten geht und auf Hilfe vom Staat angewiesen ist, hat am Ende des Monats oft kein Geld mehr übrig. Doch es gibt gute Nachrichten: Bürgergeld-Empfänger erhalten jetzt höhere Freibeträge und bekommen somit mehr Geld für den Monat. Das gefällt nicht jedem.

Empfänger von Bürgergeld können ihr Einkommen verbessern. Dafür gibt es verschiedene Freibeträge. Und diese steigen jetzt noch weiter an, sodass mehr Geld am Ende des Monats bleibt.

Bürgergeld-Empfänger kassieren höhere Freibeträge – jeden Monat aufs Konto

In Deutschland bezogen laut der Agentur für Arbeit Ende 2024 knapp 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Pauschal beträgt dieses im Monat 563 Euro für eine Einzelperson, allerdings gibt es noch jede Menge weitere Hilfen, die die Leistungsempfänger beantragen können. Beispielsweise gibt es Zuschüsse für Miete, Heiz- und Betriebskosten. Auch Krankenkassenbeiträge bezahlt das Jobcenter unter Umständen. Zudem ist es möglich, einen Antrag auf zusätzliche Zahlungen für Mehrbedarf zu stellen. Außerdem erhalten Bürgergeld-Empfänger ab sofort automatisch noch höhere Freibeträge.

Das ist dank zusätzlicher Arbeit möglich. Wer einem Job nachgeht, darf pauschal 100 Euro des Verdienstes behalten. Ab 400 Euro Einkommen gibt es gestaffelte Freibeträge. So dürfen Bürgergeld-Empfänger 20 Prozent ihres Einkommens behalten, wenn sie zwischen 100 und 520 Euro verdienen. Liegt das monatliche Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro, sind es 30 Prozent. Und bei einem Verdienst von über 1.000 Euro sind es immerhin noch 10 Prozent, die behalten werden dürfen.

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Freigrenze erhöht: Bürgergeld-Empfänger haben fast 800 Euro

Neu ist, dass die Verdienstgrenze für Bürgergeld-Empfänger zum 1. Januar 2025 angehoben wurde. Damit erhöht sich auch der Betrag, der monatlich maximal zur Verfügung steht. So dürfen Bürgergeld-Empfänger per Minijob 556 Euro verdienen, von denen pauschal 100 Euro behalten werden dürfen. Von dem restlichen Einkommen bleiben 20 Prozent übrig, was 84 Euro entspricht. Addiert man das mit dem Einkommen, welches ab 520 Euro behalten werden darf, bleiben von dem Minijob 194,80 Euro übrig.

Die verbleibenden 361,20 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet und das Amt zahlt die Differenz zu den 563 Euro. Somit ist es Bürgergeld-Empfängern zukünftig möglich, maximal 757,80 Euro pro Monat zu bekommen. Zuvor betrug der Regelsatz für das Bürgergeld für Alleinstehende 502 Euro.