83 haben Migrationshintergrund: Krawallnacht in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – 83 von 100 Tatverdächtigen der Stuttgarter Krawallnacht haben Angaben des Innenministeriums zufolge einen «gesicherten Migrationshintergrund».

«Hiervon besitzen 49 die deutsche und 34 eine ausländische Staatsbürgerschaft», heißt es in einer jüngst veröffentlichten Antwort des Ministeriums auf einen Antrag der AfD im baden-württembergischen Landtag.

In der Polizeistatistik würden Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, als Deutsche registriert. Das trifft den Angaben zufolge auf 20 Verdächtige zu.

Wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Stuttgart sagte, entspricht die Definition des Migrationshintergrunds jener des Statistischen Bundesamts. Einen Migrationshintergrund hat demnach eine Person, «wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt».

Bei den Krawallen im Juni hatten sich Dutzende vor allem junge Männer in der Innenstadt Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert. Es wurden mehrere Beamte verletzt und Schaufenster zerstört.

Danach gab es eine kontroverse Debatte, weil die Stuttgarter Polizei nach eigenen Angaben bei einigen Verdächtigen über die Standesämter die Nationalität der Eltern erfragt hatte, nachdem in der Vernehmung Angaben zur Herkunft verweigert wurden. Während Kritiker fragten, welche Rolle ein Migrationshintergrund bei der Bewertung der Taten spiele, begründete die Polizei das Vorgehen damals unter anderem mit der Schwere der Taten und Informationen für Präventionskonzepte. Es brauche andere Konzepte für Migranten aus sozialen Brennpunkten als etwa für Deutsche aus wohlhabenderen Gegenden.

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Die Gruppe der Personen in der Tatnacht war laut Ministerium ungleicher Herkunft: «Das Spektrum der Tatverdächtigen reicht vom 13-jährigen syrischen Flüchtling bis hin zum 29-jährigen Deutschen mit Ausbildung.» Das Ministerium erläuterte, dass nur im Einzelfall
entschieden werde, ob und in welchem Umfang Ermittlungen zu den persönlichen Verhältnissen erforderlich seien. Kontakte ins Ausland könnten beispielsweise eine Rolle bei der Bewertung der Fluchtgefahr spielen. Die AfD kritisiert in ihrem Antrag wiederum, dass der Migrationshintergrund in der Kriminalitätsstatistik nicht erfasst wird, sie aber gleichzeitig herangezogen werde für die Aussage, dass «Ausländer nicht krimineller sind als Deutsche».

Für Dienstag ist der erste Prozess zu der Krawallnacht angesetzt. Vor dem Stuttgart Amtsgericht muss sich ein 18-Jähriger wegen eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch verantworten. Er soll unter anderem die Heckscheibe eines Polizeiautos eingeschlagen haben.