
Karlsruhe Insider: Ab August.
In Deutschland wird der seit Jahrzehnten bekannte gelbe AU-Schein ab August abgeschafft.
Wer sich krankschreiben lässt, bekommt derzeit immer noch den gelben AU-Schein vom Arzt ausgehändigt. Das wird es ab August in dieser Form nicht mehr geben.
Bislang ging der Kranke zum Arzt, um sich eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie der gelbe AU-Schein im Originaltext heißt, vom Arzt ausstellen zu lassen. Diesen Schein musste der Arbeitnehmer binnen drei Tagen seinem Arbeitgeber vorlegen, damit dieser Gewissheit hat, dass sein Mitarbeiter derzeit nicht arbeitsfähig ist.
Dieser in Papierform ausgedruckte AU-Schein ist seit dem 1. Oktober 2021 nicht mehr nötig.
Seit dem Start läuft ein Pilotverfahren, bei dem der Arbeitgeber, der technisch dazu in der Lage ist, die AU-Daten auf elektronischem Weg abzurufen. In Zukunft soll die Krankmeldung digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse geschickt werden.
Seit dem 1. Oktober 2021 müssen die Arbeitnehmer den gelben Schein nicht mehr selbst an die Krankenkasse senden. Spätestens ab August 2022 soll dann der gelbe Schein auch zur Vorlage beim Arbeitgeber entfallen.
In Zukunft kann der Arbeitgeber die Krankmeldung seines Mitarbeiters direkt von der Krankenkasse digital einholen. Wenn es unbedingt gewünscht ist, sollen die Arbeitnehmer den gelben Schein derzeit auch noch direkt vom Arzt bekommen.
Bis zum 31. Dezember 2022 ist die Bescheinigung in Papierform noch möglich, wenn es gewünscht wird.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es nur noch die digitale Krankmeldung.














