
Für Millionen Familien und Kinder ändert sich jetzt alles. Ab August sollten alle Eltern über diese Änderung unbedingt Bescheid wissen. Sonst werden sie womöglich unangenehm überrascht.
Für Millionen Familien und Kinder ändert sich jetzt so einiges. Mit dem Start in den August gibt es wichtige Neuerungen. Und diese sollte man kennen.
Diesen Monat ändert sich so einiges
Seit dem 1. August dieses Jahres gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Damit erhalten Kinder, die jetzt eingeschult werden, einen gesetzlichen Anspruch auf eine verlässliche Betreuung. Ein Schritt, der Millionen Familien den Alltag erleichtern und gleichzeitig die Bildungschancen von Kindern verbessern soll. Der neue Anspruch gilt allerdings nicht sofort für alle Grundschüler. Stattdessen erfolgt die Einführung schrittweise. Zunächst profitieren ausschließlich Kinder der ersten Klassenstufe. In jedem weiteren Schuljahr kommt eine weitere Klassenstufe hinzu, bis schließlich ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder der Klassen eins bis vier den Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen pro Woche. Dabei zählt auch die reguläre Unterrichtszeit mit. Zusätzlich muss grundsätzlich auch während der Schulferien eine Betreuung angeboten werden. Mit dem neuen Gesetz verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Zum einen soll verhindert werden, dass nach dem Ende der Kita-Zeit eine Betreuungslücke entsteht, die viele Millionen Familien vor große Herausforderungen stellt. Zum anderen will man Kindern durch zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote bessere Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Darauf dürfen die Eltern sich jetzt freuen
Für Millionen Eltern dürfte die Neuerung den Alltag deutlich entspannen. Finanziell bringt der Ausbau jedoch große Herausforderungen mit sich. Zwar besteht der gesetzliche Anspruch auf Betreuung, dennoch können je nach Bundesland oder Träger weiterhin Kosten entstehen. Damit der Ausbau gelingt, investiert der Bund erhebliche Summen in das Projekt. Insgesamt stehen 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur zur Verfügung. Ab dem Jahr 2030 beteiligt sich der Bund außerdem dauerhaft mit 1,3 Milliarden Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten.
Schon heute zeigt sich, wie groß der Bedarf für Millionen Familien ist. Nach Angaben der Bundesregierung wurden bereits im Schuljahr 2023/24 rund 1,9 Millionen Grundschulkinder ganztägig betreut. Das entspricht etwa 57 Prozent aller Grundschüler in Deutschland. Mit dem neuen Rechtsanspruch dürfte diese Zahl in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen.
(Quellen: Bundesregierung, BMBFSFJ, Bundestag)














