Viele neue Regeln und geänderte Bestimmungen bei bürokratischen und finanziellen Dingen gehören jedes Jahr zum Standardprogramm. Nun gilt ab 2025 in Deutschland eine neue Überweisungs-Regel ab einem bestimmten Betrag.
Wenn es um Bankangelegenheiten geht, haben nur die wenigsten Bürger den kompletten Überblick. Um diese Veränderung kommt man aber nicht herum. Denn ab diesem Jahr gilt eine neue Überweisungs-Regel in Deutschland. Das heißt: Weniger Bürokratie, höhere Meldegrenzen – aber Vorsicht bei Bußgeldern!
Neue Überweisungs-Regel: Weniger Bürokratie ab 2025
Ab Januar 2025 profitieren Bankkunden in Deutschland von einer wichtigen Änderung: Die Meldegrenze für Auslandsüberweisungen steigt von bisher 12.500 Euro auf 50.000 Euro. Das bedeutet, dass Privatpersonen und Unternehmen kleinere Beträge ins Ausland senden können, ohne eine zusätzliche Meldung bei der Deutschen Bundesbank einreichen zu müssen. Diese Erleichterung für die Bundesbürger zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu minimieren und internationale Transaktionen für viele Verbraucher einfacher zu gestalten. Die neue Überweisungs-Regel kommt also jedem zugute, egal ob Spitzenverdiener oder Mindestlohnbezieher.
Dennoch bleibt Vorsicht geboten. Wer Zahlungen über der neuen Schwelle nicht meldet, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Besonders interessant ist auch, dass ab 2025 die Meldepflicht dann auch etwas für viele völlig Neues und Unbekanntes, doch in der modernen Wirtschafts- und Finanzwelt nicht minder Wichtiges umfasst: Kryptowährungstransaktionen. Ob es sich um Überweisungen, Barzahlungen oder Zahlungen per Lastschrift handelt – Bankkunden sollten die neuen Regelungen inklusive der neuen Überweisungs-Regel im Blick behalten, um teure Fehler zu vermeiden.
Neue Fristen und praktische Tipps für Bankkunden
Die Änderungen betreffen nicht nur die Meldegrenze, sondern auch die Fristen. Ab dem kommenden Jahr haben Verbraucher bis zum zehnten Kalendertag des Folgemonats Zeit, ihre Überweisungen korrekt zu melden. Diese verlängerte Meldefrist bietet also deutlich mehr Spielraum. Zudem hilft es, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
Ein oft übersehener Vorteil betrifft Übertragungen zwischen eigenen Konten im In- und Ausland. Diese bleiben weiterhin von der Meldepflicht ausgenommen. Zahlungen an ausländische Geschäftspartner oder Empfänger hingegen müssen gemeldet werden. Zumindest, sobald die Summe die neue Grenze laut der geänderten Überweisungs-Regel überschreitet. Experten raten zudem, regelmäßig die Vorgaben der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu prüfen. Denn Änderungen könnten kurzfristig erfolgen – etwa durch neue EU-Regulierungen, die den internationalen Zahlungsverkehr betreffen. Die Deutsche Bundesbank zeigt mit diesen Anpassungen, dass sie auf die Bedürfnisse moderner Bankkunden eingeht.