Ab bestimmter Uhrzeit: Verbote gelten bundesweit in Wohnungen

Ein schick eingerichtetes Wohnzimmer mit großer Fensterfront. Die Abenddämmerung ist zu sehen. Im Wohnzimmer stehen Sofa, Tisch und Pflanzen. Es leuchten einige Tischlampen, die für eine warme Atmosphäre sorgen.
Symbolbild

Spezielle Verbote gelten in allen Wohnungen, und zwar ab einer bestimmten Uhrzeit. Wer Konsequenzen befürchtet, hält sich lieber an die jeweiligen Vorgaben. Nur so lassen sich Streitigkeiten und Strafen vermeiden. 

Das Zuhause ist für viele Menschen der wichtigste Rückzugsort. Aber auch in den eigenen vier Wänden ist Vorsicht geboten. Einige Dinge sind nicht erlaubt und könnten ernsthafte Folgen haben.

Diese Verbote gelten in allen Wohnungen

Laut Statistik war etwa jeder zweite Deutsche schon einmal in einen Nachbarschaftskonflikt involviert. Auch mietrechtliche Streitigkeiten sind keine Seltenheit. Sie landen manchmal sogar vor Gericht. Im Jahr 2024 haben die gerichtlichen Auseinandersetzungen im Vorjahresvergleich etwas zugenommen. In vielen Fällen ging es dabei um Mieterhöhungen. Allerdings machen auch spezielle Verbote Mietern zu schaffen.

Dazu gehören spezifische Vorgaben, die in Deutschland gesetzlich verankert sind ‒ zum Beispiel die Ruhezeiten. Ab 22 Uhr dürfen Mieter in ihrer Wohnung nicht nach Belieben handeln, wenn es dabei zur Ruhestörung kommt. In der Regel müssen sie sich bis 6 Uhr morgens an dieser Verbot halten. Wer ganz sicher sein will, wirft einen Blick in die Hausordnung, die Teil des Mietvertrags ist. Außerdem sind auch Eigentümer nach  § 14 Nr. 2 WEG dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass Mieter sich an die Vorgaben halten.

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Verbote auf einen Blick: Das ist nicht erlaubt

Ob Waschmaschine oder Staubsauger, wer seinen Haushalt erst nach 22 Uhr erledigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Verboten sind zudem laute Musik und Lärm durch Partygäste, sofern der Geräuschpegel so hoch ist, dass die Nachbarn sich gestört fühlen könnten. Auch handwerkliche Tätigkeiten wie Bohren oder Hämmern sollten besser tagsüber erfolgen, da sie während der Schlafenszeit zur Ruhestörung führen können. Neben hohen Bußgeldern sind in diesem Fall Abmahnungen möglich. Die Geldstrafe kann bis zu 5.000 Euro betragen.

In besonders schweren Fällen, wenn Mieter etwa wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen, ist eine Kündigung nicht ausgeschlossen. Tipp: Wer späte Arbeitszeiten hat und die Waschmaschine erst nach 22 Uhr einschalten will, sollte ein möglichst geräuscharmes Modell wählen. Zudem hilft eine offene Kommunikation mit den Nachbarn, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, sind übrigens verpflichtet, sich an die gesetzlichen Ruhezeiten zu halten.