Ab dem 29 Mai! Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – In Baden-Württemberg dürfen Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte nach den coronabedingten Beschränkungen ab dem 29. Mai vollständig wieder öffnen.

Eine entsprechende Verordnung für sogenannte Beherbergungsbetriebe, zu denen auch Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zählen, beschloss die Landesregierung am Samstag, wie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mitteilte.

Bereits seit dem 18. Mai durften in Baden-Württemberg Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen öffnen – allerdings mussten Sanitärbereiche und andere Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben. Die nun beschlossene Verordnung gelte für alle Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. Darin ist etwa ein Mindestabstand unter den Gästen vorgeschrieben. Zudem sollen alle Personen ab sechs Jahren an der Rezeption, aber auch in Fluren, Treppenhäusern und «sonstigen
Verkehrsflächen» eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

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Die Zimmer können gemäß der neuen Verordnung mit bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder mit beliebig vielen Personen aus dem gleichen Haushalt belegt werden. Auch zur Reinigung der Zimmer gebe es Vorgaben, hieß es.