Ab Januar: Bürgergeld-Empfänger bekommen mehr Dinge umsonst

Ein Holzklotz mit der schwarzen Aufschrift "Bürgergeld". Dieser steht auf einem Haufen Euromünzen, vor allem 2-Euro-Stücke sind zu sehen. Dahinter liegen verschiedene Geldscheine. Das monatliche Bürgergeld steigt jetzt noch einmal.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Ab Januar können sich Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen auf zusätzliche Leistungen neben der monatlichen Zahlung freuen. Nicht jeder weiß, dass ein Anspruch besteht. Wer ihn hat, sollte bald einen Antrag stellen.

Zwar wird das Bürgergeld 2025 nicht erhöht. Dennoch haben einige Empfänger Anspruch darauf, bestimmte Dinge umsonst zu bekommen. Trotzdem bleiben viele ahnungslos und ärgern sich über eine verpasste Chance. Wer das ändern will, sollte jetzt aufpassen.

Ab Januar: Bürgergeld-Empfänger dürfen sich auf diese Zusatzleistungen freuen

Nicht alle Leistungen, die Empfängern von Bürgergeld zustehen, werden auch beantragt. Wer 2025 einen Neu- oder Weiterbewilligungsantrag stellt, sollte deshalb aufhorchen: Möglicherweise bekommt man einige Dinge umsonst. Die zusätzlichen Leistungen zum monatlichen Geldbetrag für den Lebensunterhalt sind vor allem für Menschen vorgesehen, die einen besonderen Bedarf haben. Häufig reichen die finanziellen Mittel nicht aus, um dem Kind beispielsweise eine Klassenfahrt zu ermöglichen oder Möbel für die neue Wohnung zu kaufen. Wer nicht verzichten will, prüft deshalb am besten, welche Leistungen in schwierigen Situationen zusätzlich beantragt werden können.

Lesen Sie auch
Erste Hotels extra für Veganer eröffnet – "Wird der neue Renner"

Was Bürgergeld-Empfänger ab Januar beantragen sollten

Wer schwanger ist und Bürgergeld erhält, kann einen Antrag zur Übernahme der Kosten für die Baby-Erstausstattung stellen. Für werdende Eltern ist das oft eine erhebliche finanzielle Entlastung. Zudem können Ämter Materialkosten für Schulkinder bezuschussen oder die Klassenfahrt bezahlen. Aber nicht nur Familien profitieren. Zieht man in eine neue Unterkunft, kann die Wohnung auf Kosten des Jobcenters einmalig mit notwendigen Möbeln und Geräten ausgestattet werden. Dazu zählen etwa eine Schlafmöglichkeit oder ein Kühlschrank.

In besonderen Fällen steht Empfängern außerdem eine Kostenübernahme für ihre Kleidung zu. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man nach der Obdachlosigkeit keine Kleidung hat oder diese einem nach einem Wohnungsbrand nicht mehr zur Verfügung steht. Ob beim Gutschein für den Möbelkauf oder beim Zuschuss für Schulmaterialien – die Höhe der Beträge ist grundsätzlich begrenzt. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über den tatsächlichen Kostenaufwand zu informieren, Anträge frühzeitig zu stellen und alle Belege gut aufzubewahren.